zum Hauptinhalt

Meinung: Bis zur Wahl verschlissen

Berichterstattung zum SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück Die SPD bleibt sich wieder einmal selbst treu: Kaum hat sie einen einigermaßen passablen Kandidaten, fangen die Genossen an, ihn in aller Öffentlichkeit zu demontieren. Den sogenannten Arbeitnehmerflügel des Genossen Kandidaten.

Berichterstattung zum SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück

Die SPD bleibt sich wieder einmal selbst treu: Kaum hat sie einen einigermaßen passablen Kandidaten, fangen die Genossen an, ihn in aller Öffentlichkeit zu

demontieren. Den sogenannten Arbeitnehmerflügel des Genossen Kandidaten. Die Neiddebatte ist eröffnet. Und CSU-Dobrindt, FDP-Döring (ausgerechnet!) und Linkspartei-Maurer hauen in dieselbe Kerbe. Halali, auf zur Jagd!

Der Kandidat ist bis zur Wahl in einem Jahr verschlissen, ohne dass die amtierende Kanzlerin auch nur ein Wahlkampfwörtlein gesagt hat.

Zwar wird dem Kandidaten von allen Seiten und Parteien bescheinigt, dass er „derzeit gemäß den Regeln handele“, aber was heißt das schon, dass sich einer rechtlich völlig einwandfrei verhält, wenn er selbst von seinen eigenen unterprivilegierten Genossen gemobbt wird. Nur weiter so. Oma SPD!

Ralf Niewind, Berlin-Nikolassee

Wenn Peer Steinbrück für einen Vortrag vor einer Bank 10 000 Euro bekam, was vermutet werden darf, wird er davon 4500 Euro Steuern gezahlt haben. Das entspricht in etwa dem Monatsgehalt eines Lehrers. Mit zwölf Vorträgen hätte er demnach dessen Jahresgehalt finanziert. Hätten die Banken stattdessen die Honorare auf die Dividenden ihrer Aktionäre verteilt, hätte der Staat nur die Abgeltungssteuer bekommen, also 2500 von 10 000. Insofern sollten wir Steuerzahler Steinbrück eigentlich dankbar sein, dass er die Kuh auch für uns gemolken hat.

Wenn wir akzeptieren, dass Spitzensportler und Entertainer bis zu hundertmal mehr verdienen als Spitzenpolitiker, sollte man diesen ihre Geschäftstüchtigkeit nicht vorwerfen, solange sie sich nicht bestechen lassen, ihre Einkünfte deklarieren und ehrlich Steuern zahlen.

Prof. Dr. Hans-Dieter Gelfert,

Berlin-Zehlendorf

Die bloße Tatsache, dass ein Parlamentarier Nebentätigkeiten ausübt, ist ja durchaus erlaubt, wenn er dieselben vorschriftsmäßig deklariert. Mich wundert nur, dass es niemandem in den Sinn kommt zu hinterfragen, zu welchen Zeiten denn diese Reden und Vorträge von Herrn Steinbrück getätigt wurden.

Hätte er zu diesen Zeiten nicht im Parlament sein sollen? Zu welchen Themen hat er sich überhaupt im Parlament geäußert? Sollte es tatsächlich nur eine einzige Rede im ganzen Jahr gewesen sein? Dann verlange ich im Namen der Wähler die Auflistung aller außerparlamentarischen Aktivitäten, die gegen Entgelt ausgeführt wurden. Zu diesen Terminen fehlte der Parlamentarier Steinbrück im Plenum, wo er aber anwesend sein sollte, da er für diese Arbeit von unseren Steuern entlohnt wird. Folgerichtig erwarte ich, dass die in diesen Fehlzeiten von Herrn Steinbrück erwirtschafteten Beträge von ihm an den Steuerzahler – an die Staatskasse – zurückerstattet werden.

Es kann doch wohl nicht angehen, dass eine Verkäuferin für einen einbehaltenen Bon von 1,20 Euro den Job verliert, aber unsere Volksvertreter ihre Schäfchen aufs Trockene bringen, statt unser aller Interessen im Parlament zu vertreten, wofür sie ja gewählt wurden.

Helga Kudiabor, Berlin-Rudow

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false