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BKA-Gesetz: Lauschen lassen

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble macht sich selbst das Leben schwer, indem er mit Übereifer die Sicherheitsgesetze verschärfen will im Kampf gegen den Terror. Mit mehr Ruhe und Geduld könnte er plausibel erklären, warum die Maßnahmen überfällig sind.

Von Frank Jansen

Panik ist verfrüht. Das neue BKA-Gesetz sieht Eingriffe in die Privatsphäre vor, doch der Überwachungsstaat ist weit entfernt. Selbst wenn er nun, da sich die Bundesregierung auf die Novelle mühsam verständigt hat, ein paar Meter näher gerückt sein sollte – der Bundestag muss noch entscheiden, und es wäre wenig erstaunlich, wenn das Bundesverfassungsgericht wieder einmal das letzte und gewiss mäßigende Wort verkündet. Beim Thema Online-Durchsuchung, einem der heiklen Punkte des BKA-Gesetzes, haben die Karlsruher Richter bereits deutlich Grenzen markiert. Deshalb erscheint das Geraune des Bundesinnenministers, ob nicht überhaupt eine Änderung des Grundgesetzartikels 13 nötig sei, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert, als eine nicht sonderlich ernst zu nehmende Provokation.

Aber ärgerlich ist sie schon. Wolfgang Schäuble erregt unnötig Unmut und weckt Ängste. Und warum er den Vorschlag des SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy „albern“ nennt, die Einführung der Online-Durchsuchung erst mal auf vier Jahre zu befristen, ist rational schwer zu beantworten. Warum sollte der Bundestag nicht nach vier Jahren prüfen, ob die Online-Durchsuchung im Kampf gegen den Terror taugt? Bei anderen Sicherheitsgesetzen gab es auch Fristen. Dass sie geschadet haben, ist nicht bekannt.

Mit Übereifer macht sich der Minister selbst das Leben schwer. Mag ja sein, dass die Debatten mit den Sozialdemokraten nerven, aber Schäuble könnte mit Ruhe und Geduld den Gesetzentwurf verteidigen – anhand der Gefahren, die mehr Kompetenzen für das BKA plausibel erscheinen lassen. Ein Beispiel: Dass die Spezialisten des BKA bei akutem Terrorverdacht umgehend tätig werden können, ist angesichts der weiterhin hohen Anschlagsgefahr überfällig. Und bei den neuen Ermittlungsmethoden ist die Zustimmung durch einen Richter vorgeschrieben. Die Beamten des BKA können nicht nach Belieben in eine Wohnung spazieren und eine Minikamera installieren. Schäuble sollte auf die Kraft sachlicher Argumente setzen. Mit Polemik verspielt er Vertrauen, das er dringend braucht, wenn den Bürgern viel Verständnis abverlangt wird.

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