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BVG-Tarifkonflikt: Teurer ist klüger

Ein effektvoller Warnstreik hat die Fronten im BVG-Tarifkonflikt nicht erweicht. Nun sitzen die Tarifpartner auf hohen Bäumen und trommeln sich auf die Brust - doch irgendwann müssen sie wieder runterkommen.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der Tarifstreit bei den Berliner Verkehrsbetrieben beweist, dass solche Konflikte nach festen Regeln verlaufen, die nicht rational zu steuern sind. Die Gewerkschaft Verdi forderte utopisch hohe Gehaltsverbesserungen, der öffentliche Arbeitgeber bot – nichts. So kam, was kommen musste: Ein effektvoller Warnstreik, der den Nahverkehr zwei Tage lahmgelegt hat. Nun sitzen die Tarifpartner auf hohen Bäumen, trommeln sich auf die Brust und wissen doch, dass sie irgendwann wieder herunterkommen müssen.

Trotzdem ist es müßig, diese ewig gleichen Rituale ins Lächerliche zu ziehen. Denn bei den Beschäftigten der BVG gibt es eine miserabel bezahlte Minderheit. Nicht einmal Finanzsenator Sarrazin und die FDP bezweifeln, dass ihnen eine Gehaltserhöhung zusteht. Die Kampfbereitschaft ist hoch. Aber auch die besser gestellte Mehrheit kann Verdi nicht im Regen stehen lassen, denn im gesamten öffentlichen Bereich – Verwaltung und Betriebe – wächst die Wut über den seit Jahren staatlich verordneten Lohnverzicht. Das erhöht den Druck im Kessel noch einmal, auch wenn beide Tarifkonflikte formal nichts miteinander zu tun haben. Vor allem, weil der Senat vor 2009 nicht über eine neue Vereinbarung für den Landesdienst verhandeln will.

Das wird Rot-Rot zwar nicht mehr lange durchhalten, spätestens mit dem Abschluss eines neuen Bundestarifvertrags muss ein Angebot her. Aber jeder Monat ohne Gehaltserhöhung entlastet den Landesetat. Also taktiert der öffentliche Arbeitgeber nach den üblichen Verhandlungsregeln. Doch die über 100 000 Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und der Landesbetriebe haben ein langes Gedächtnis. Eine Politik der kleinen, schrittweisen Zugeständnisse wäre zwar ein bisschen teurer, aber klüger – und weniger bigott. SPD und Linke können nicht bundesweit das hohe Lied des Mindestlohns singen und gleichzeitig den unteren Tarifgruppen im staatlichen Bereich eine Bezahlung zumuten, die an der Mindestlohngrenze liegt. Andererseits profitieren die BVG-Mitarbeiter, wie ihre Kollegen in der Landesverwaltung, von einem langfristigen Kündigungsschutz. Da läge es nahe, schnell aufeinander zuzugehen. Also Vernunft walten zu lassen. Aber das scheint bei Tarifauseinandersetzungen grundsätzlich nicht erlaubt zu sein.

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