Montagabend in Berlin-Mitte: Journalisten des Recherchebüros „Correctiv“ projizieren eine Anklage an die Fassade des Auswärtigen Amts: „298 Menschen starben beim Abschuss von Flug #MH 17 über der Ostukraine. Das Auswärtige Amt kannte Tage vorher die Gefahren für Passagierflugzeuge. Warum haben Sie uns nicht gewarnt, Herr Steinmeier? Sie antworten nicht. Wir klagen auf Auskunft.“

Die Aktion wirft mehrere Fragen auf: Ist dies eine neue kreative Form der Veröffentlichung von Nachrichten? Ist es zulässig, dafür ungefragt öffentliche Fassaden zu benutzen? Handelt es sich dabei um Journalismus oder um offensive Eigenwerbung? Und hat „Correctiv“ die Grundsätze des Pressekodex beachtet?
"Journalismus darf Druck machen, aber keine Schauprozesse abhalten"
Volker Lilienthal, Professor für Kommunikationswissenschaft an der Uni Hamburg, meint, es sei „mehr um die Selbstinszenierung von Correctiv als Watchdog“ gegangen „und weniger um die journalistische Botschaft“. Druck machen dürfe Journalismus - „aber keine Schauprozesse an Häuserwänden abhalten“. David Schraven, „Correctiv“-Redaktionsleiter, sagt, „man habe doch nur eine neue Form ausprobiert, wie wir die Öffentlichkeit über unsere Klage informieren“.
Der vollständige Text findet sich in "Causa" vom 19. April 2015 - einer neuen Publikation des Tagesspiegels, die jeden Sonntag erscheint. Die aktuelle Ausgabe können Sie auch im E-Paper lesen.
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