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Meinung: CDU-Spendenaffäre: Karlsruher Urteil: Kluge Zurückhaltung, klare Regeln

Der Zweite Senat in Karlsruhe hat weise geurteilt. Peinlich genau vermied es das Bundesverfassungsgericht, in den Gestaltungsbereich, in die Verfassung Hessens einzugreifen.

Der Zweite Senat in Karlsruhe hat weise geurteilt. Peinlich genau vermied es das Bundesverfassungsgericht, in den Gestaltungsbereich, in die Verfassung Hessens einzugreifen. Erst recht findet sich im Urteil kein Hinweis zum erbitterten politischen Streit über den Einsatz von nicht deklariertem Geld im CDU-Landtagswahlkampf und wie dieser Bruch des Transparenzgebots zu bewerten ist. Trotzdem hat dieses Urteil hohe Bedeutung für das Wahlprüfungsverfahren, an dessen Ende die Aufhebung einer Landtagswahl stehen könnte. Im Urteil werden strenge Kriterien für eine solche Entscheidung formuliert, die nun die beiden Berufsrichter und die drei Landtagsabgeordneten im hessischen Wahlprüfungsgericht binden. Außerdem hat das Verfassungsgericht klare Regeln für den Instanzenweg aufgestellt: Nach dem Spruch des umstrittenen Gremiums dürfte der Streit beim hessischen Staatsgerichtshof landen, danach möglicherweise wieder in Karlsruhe. Für Roland Koch und seine Landesregierung sind nun die Risiken des Verfahrens kalkulierbarer geworden. Die Legitimität seiner Parlamentsmehrheit und seines Regierungsauftrags wird jedoch nach wie vor in Zweifel gezogen werden, nicht nur, aber auch vor Gericht.

csl

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