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Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichtes.

© dpa

Das Bundesverfassungsgericht und Europa: Mächtiger als das Staatsoberhaupt

Kein anderes EU-Land verfügt über eine vergleichbar starke Kontrollinstanz: Die Entscheidung der Karlsruher Verfassungsrichter in Sachen Euro-Rettungsschirm ESM und Fiskalpakt könnte Auswirkungen auf ganz Europa haben.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas Voßkuhle, steht in der protokollarischen Hierarchie hinter dem Bundespräsidenten. Wie wir gerade sehen, ist er aber gelegentlich mächtiger als das Staatsoberhaupt. Er hat Joachim Gauck bitten lassen, zwei Gesetze nicht auszufertigen, und Gauck hat der Bitte stattgegeben. Hat Voßkuhle im Gefühl seiner jetzigen Machtposition deshalb auf die Frage der Bundeskanzlerin, ob er nicht Bundespräsident werden wolle, höflich abgesagt und damit Joachim Gauck den Vortritt gelassen?

So wird es kaum gewesen sein. Andreas Voßkuhle hat vielleicht einfach die Freiräume, die er jetzt genießt, mit den Zwängen des Präsidentenamtes abgeglichen. Dennoch geht es um weit mehr als um Ehrenkäsigkeiten. Die komplexe Antwort zeigt, wie stark die verschiedenen Gewalten des demokratischen Rechtsstaates miteinander verbunden und aufeinander angewiesen sind. Dies belegen jetzt gerade wieder die vorsichtigen Abwägungen bei den Verhandlungen des Zweiten Senates. Er muss über eine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten der Gesetze zum Europäischen Stabilitätsmechanismus, ESM, und zum europäischen Fiskalpakt entscheiden.

Die Regierung möchte die Entscheidung schnell, weil sie sich Sorgen macht, eine Hängepartie könne negative Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft und neue Spekulationen gegen den Euro und seine schwächsten Mitgliedstaaten zur Folge haben. Die Kritiker vor allem des ESM bitten die Richter hingegen um eine sorgfältige Prüfung und trotzdem sicherheitshalber erst einmal um ein eiliges „Stopp!“ Das wiederum hätte nach Ansicht des Finanzministers „erhebliche Verwerfungen mit nicht absehbaren Folgen“ zur Konsequenz.

Video: So war der erste Verhandlungstag

Andreas Voßkuhle, der Gerichtspräsident, hat das Dilemma deutlich angesprochen – und wird es vermutlich dadurch auflösen, dass er und sein Senat keine Eilentscheidung treffen, sondern sich einige Wochen Zeit nehmen für eine sorgfältigere Prüfung, deren Zwischenergebnis dann auch nicht mehr durch gegenteilige Schlussfolgerungen im endgültigen Votum konterkariert würde. Dieser Zeitverzug von einigen Wochen wird wohl keine grundstürzende Wirkung haben.

Video: ESM: Schäuble demonstriert Optimismus

Dass Regierung, Bundestag und Bundespräsident in ihrem Handeln so aufeinander angewiesen sind und auch das schier allmächtig scheinende Verfassungsgericht gelegentlich unter Zwängen steht und dies auch ausspricht, ist ein herausragendes Charakteristikum der Bundesrepublik. Die Richter wissen sehr genau, dass ihr Daumenheben oder Daumensenken Auswirkungen auf ganz Europa hat. Kein anderes der 27 EU-Länder verfügt über eine mit ähnlich weitreichenden Kompetenzen ausgestattete oberste Gerichts- und Kontrollinstanz.

Vielleicht schätzen die Bundesbürger gerade deshalb auch das Karlsruher Gericht als Gralshüter des Grundgesetzes so hoch ein. Alle, die meinen, im Hinblick auf die weitere Integration Europas müsse man dem Volk nur einfach ein verändertes Grundgesetz zur Abstimmung vorlegen, gegen das die obersten Richter dann nichts mehr einzuwenden hätten, irren sich über das anzunehmende Ergebnis. Den Verfassungspatriotismus eines Dolf Sternberger und Jürgen Habermas aus der alten Bundesrepublik, den gibt es immer noch, heute aber gesamtdeutsch. Kaum vorstellbar, dass die Bundesbürger irgendwelchen Abänderungen ihren Segen geben, die die Substanz der bewährten Verfassung verwässerten.

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