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Meinung: Das Gesetz des Handelns

Wenn die Polizei im Kampf gegen den Terror nicht ausreicht – dann muss sie gestärkt und nicht die Verfassung geändert werden

Die Politik macht die Gesetze, das stimmt, aber sie macht mit Gesetzen auch Politik. Das gilt umso mehr, wenn es um das Grundgesetz geht, wie es jetzt auch bei den Befugnissen der Bundeswehr zum Terrorkampf im Streit steht. Verfassungsänderungen sind ein ganz besonderes politisches Manöver, weil sie eine besonders breite Mehrheit brauchen. Wer eine durchsetzt, darf sich rühmen, die Deutschen wirklich zu vertreten. Setzt die Opposition sie durch, ist das so etwas wie ein kleiner Regierungswechsel.

Das ist der Hauptgrund, weshalb die Union schon vor, aber vor allem nach dem 11. September 2001 verlangt, die Befugnisse der Armee im Inland zu erweitern. Nachdem der islamistische Terror nun Europa erreicht hat, sind die Chancen dafür so hoch wie nie. Erst sollte die Bundeswehr verdächtige Flugzeuge abschießen, dann Atomkraftwerke schützen, jetzt womöglich auch noch die Bahnhöfe kontrollieren. Immer mit einem Argument: Die Polizei schafft das nicht.

Tatsächlich? Bislang ist die Union den Beweis dafür schuldig geblieben. Und wenn die Polizei etwas nicht schafft, sollte man sie dringend in die Lage versetzen, es zu schaffen – mit Geld und Personal, nicht mit Gesetzen. Die Aufgaben von Militär und Polizei sind seit einem halben Jahrhundert in Deutschland strikt getrennt, weil bewaffnete Streitkräfte auch in der schönsten Demokratie einen ungeheuren Machtfaktor darstellen. Wer sie im Zivilen nutzen will, muss ihre Gewalt daher noch stärker bürokratisieren, als es bei der Polizei schon nötig ist. Das Argument der Union, wenn die Bundeswehr am Hindukusch den Terror bekämpfe, müsse sie es auch in Hindelang dürfen, ist rhetorisch reizvoll, aber töricht: weil Hindelang nun mal nicht am Hindukusch liegt. Für die Sicherheit hier sorgen Behörden, die dort jedoch fehlen. Nein, nur weil mit dem internationalen Terror außen- und innenpolitische Bedrohungen verschwimmen, müssen nicht auch Polizei und Armee verschmelzen.

Sie müssen nur zusammenarbeiten: Und hier stellt sich in der Tat die Frage, ob dafür in der Verfassung eine neue Basis geschaffen werden muss. Unsinnigerweise wird dies vor allem für die Luftsicherheit diskutiert. Seit in Frankfurt ein verwirrter Bruchpilot um die Bürotürme kreiste, sollte ein Paragraph her, um Terrorflieger abzuschießen. Man muss Minister Struck bedauern, kann ihm aber nicht helfen; er muss schon selbst entscheiden, wann er wen vom Himmel holt – und wie viele unschuldige Menschen er dabei tötet, wenn es eine entführte Passagiermaschine ist. Dafür braucht er kein Gesetz, auch kein Grundgesetz, weil es sich um einen übergesetzlichen Notstand handelt.

Die Abwehr von Luftangriffen war außerdem schon immer Sache des Militärs, nicht erst seit dem 11. September. Man hätte das nie genauer normieren müssen. Weil es Rot-Grün aber jetzt mit dem „Luftsicherheitsgesetz“ unbedingt tun will, gerät die Koalition in schwieriges juristisches Gelände. Denn sie stützt ihren Entwurf auf eine Amtshilfe der Bundeswehr in Unglücksfällen. Dazu zählen wohl auch Terror-Attacken, aber möglicherweise nur, wenn sie sich bereits ereignet haben. Ein Gesetz, das die Prävention regelt, könnte ohne Grundgesetzänderung also verfassungswidrig sein, selbst wenn das Handeln, das es regelt, juristisch gerechtfertigt wäre. So könnte die Union doch noch an ihre Verfassungsänderung kommen – aber es ist nicht die, die sie will. Und mehr sollte man ihr auch nicht geben.

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