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Meinung: Das Gewissen kann warten

KARLSRUHE WEIST AWACS–EILENTSCHEIDUNG AB

Überraschung aus Karlsruhe? Nein. Es war abzusehen, dass die FDP mit dem Versuch scheitern würde, jetzt eine Entscheidung des Bundestages über den AwacsEinsatz für die Türkei zu erzwingen. Das hat einen schlichten juristischen Grund. Im Eilverfahren muss sich das Verfassungsgericht nicht mit der Sache befassen, sondern nur die Folgen einer Eilentscheidung abwägen. Die Abwägung ging zugunsten der Bundesregierung aus: Der außenpolitische Schaden einer falschen Eilentscheidung könnte am Ende größer sein als der Schaden, den das Parlament jetzt womöglich an seinen Rechten erleidet. Im Zweifel für die Handlungsfreiheit der Regierung – das hat Tradition, und das ist auch gut so, weil es verhindert, dass das Gericht als Instrument im politischen Tageskampf missbraucht wird. Die FDP hat nicht aus parlamentarischer Gewissensnot geklagt, sondern um der Koalition Probleme zu machen. Ein Freispruch für die Bundesregierung ist die Entscheidung aber nicht. Der Antrag der FDP ist aus Sicht des Gerichts keineswegs unbegründet. Wann ein Nato-Routineauftrag in unübersichtlicher Welt- und Kriegslage zum zustimmungsbedürftigen „Einsatz“ der Bundeswehr wird – das findet der Zweite Senat erkennbar eine klärungsbedürftige Frage. Nur eilig will er es sich damit lieber nicht machen. bib

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