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Meinung: Das rechnet sich

Die Kritik des Berliner Landesrechnungshofs an der Umsetzung von Hartz IV in der Hauptstadt ist hart. Und in vielen Punkten berechtigt.

Die Kritik des Berliner Landesrechnungshofs an der Umsetzung von Hartz IV in der Hauptstadt ist hart. Und in vielen Punkten berechtigt. Nämlich überall dort, wo sie auf organisatorische Mängel, fehlende Aktenführung, ungeeignete Computersoftware oder Schlampereien in den Jobcentern zielt. Hier liegt zweieinhalb Jahre nach dem Start der Arbeitsmarktreform noch so viel im Argen, dass man nicht oft genug darauf hinweisen kann. All diese Versäumnisse kosten Geld. Anders muss man das vernichtende Urteil der Rechnungsprüfer zu den Regelungen des Senats zur Übernahme der Wohnungskosten bewerten: Vor zwei Jahren entschied sich der Senat für eine einfache Berechnungsgrundlage – und erlaubte großzügige Ausnahmen. Diese Entscheidung war vor allem von sozialpolitischen Überlegungen geprägt. Die Unsicherheiten, die die Einführung von Hartz IV mit sich brachte, waren schon groß genug. Hätte man da die Stadt mit tausendfachen Zwangsumzügen belasten sollen? Das würde Berlin auch heute nicht verkraften. Trotz des Aufschwungs leben hier noch immer 333 000 Haushalte von Arbeitslosengeld II. sik

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