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Meinung: „Dass es auch Frauen schaffen können“

Das Phänomen, das einen ihrer Vorgänger das Leben gekostet hat, für einen weiteren zum Thema seines Lebens wurde und über das ein dritter sein Amt verlor, wird ihre Zeit als Generalbundesanwältin wohl kaum noch prägen: der Terror der Rote Armee Fraktion ist – anders als zu Zeiten der Vorgänger Buback, Rebmann und von Stahl – schon lange nicht mehr wichtigstes Beschäftigungsgebiet der Generalbundesanwaltschaft. Der Terror, mit dem sich Monika Harms, die im Mai neue oberste Anklägerin der Republik werden soll, auseinander setzen muss, ist inzwischen islamistisch.

Das Phänomen, das einen ihrer Vorgänger das Leben gekostet hat, für einen weiteren zum Thema seines Lebens wurde und über das ein dritter sein Amt verlor, wird ihre Zeit als Generalbundesanwältin wohl kaum noch prägen: der Terror der Rote Armee Fraktion ist – anders als zu Zeiten der Vorgänger Buback, Rebmann und von Stahl – schon lange nicht mehr wichtigstes Beschäftigungsgebiet der Generalbundesanwaltschaft. Der Terror, mit dem sich Monika Harms, die im Mai neue oberste Anklägerin der Republik werden soll, auseinander setzen muss, ist inzwischen islamistisch. Das ist eine Aufgabe, die man wollen muss; Harms war angeblich auch als Richterin am Bundesverfassungsgericht im Gespräch, wollte aber lieber Generalbundesanwältin werden. Im Mai soll sie Kay Nehm nun nachfolgen, der in den Ruhestand geht – als erste Frau in diesem Amt.

Derzeit ist Monika Harms Richterin am Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig, seit 1999 leitet sie dort den fünften Strafsenat. In dieser Funktion war sie unter anderem an den Revisionsverfahren gegen Egon Krenz wegen der Todesschüsse an der deutsch-deutschen Grenze und gegen die Attentäter auf die Diskothek La Belle beteiligt. In beiden Verfahren ist sie für ihre klare Haltung bekannt geworden. Das Urteil des Landgerichts im Kölner Müllskandal bestätigte das BGH im vergangenen Jahr zwar, doch kommentierte die Senatsvorsitzende das erste Urteil lakonisch: „Wir hätten uns das besser und schöner vorstellen können.“ Zugleich kritisierte sie die Politik scharf: Die Ressourcen der Gerichte zur Bearbeitung komplizierter Wirtschaftsverfahren reichten nicht aus.

Die 1946 in Berlin geborene und in Frankfurt am Main aufgewachsene Harms begann ihre juristische Karriere in Hamburg, wo sie erst als Staatsanwältin für Wirtschaftsstrafsachen und später als Richterin am Finanzgericht tätig war. Noch immer lebt sie, trotz Leipziger Arbeitsplatzes, mit ihrem Mann in Hamburg. Wie außergewöhnlich die Berufung einer weiblichen Juristin ans BGH war, wusste sie: „Ich glaube, dass ich ein Beispiel geben kann, dass es auch Frauen in höchste Ämter schaffen können.“

Sie sei „eher konservativ“, sagt das CDU-Mitglied Harms über sich, und verdankt ihre steile Karriere trotzdem nicht der Partei. Für das nächste höchste Amt, die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe für die kommenden fünf Jahre zu führen, wird sie nun von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgeschlagen.

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