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Meinung: Der erhobene Rohrstock

Jetzt scheint genau das einzutreten, wovor immer gewarnt wurde: Die massenhafte Unterwanderung der NPD mit V-Leuten droht, den Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht scheitern zu lassen. Schon als das Bundesinnenministerium bei den Landesämtern für Verfassungsschutz um Auskunft über die Zahl der in die NPD eingeschleusten V-Leute bat, war die Unruhe groß.

Jetzt scheint genau das einzutreten, wovor immer gewarnt wurde: Die massenhafte Unterwanderung der NPD mit V-Leuten droht, den Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht scheitern zu lassen. Schon als das Bundesinnenministerium bei den Landesämtern für Verfassungsschutz um Auskunft über die Zahl der in die NPD eingeschleusten V-Leute bat, war die Unruhe groß. Schließlich werden etwa 100 staatlich gelenkte V-Leute bei der NPD vermutet. Umso größer musste daher die Anstrengung sein, die Anklage auf Aussagen "echter" rechter Ideologen zu stützen und nicht auf Parolen eingeschleußter agents provocateurs, die in Ortsverbänden und radikalen Splittergruppen die Stimmung anheizen. Vergeblich. Jetzt hat das Verfassungsgericht erst einmal alle anberaumten Termine der mündlichen Verhandlung abgesagt. Weil einer der 14 Kronzeugen der Anklage nicht nur Mitglied des Bundesvorstandes der NPD war, sondern gleichzeitig im Sold eines Landesamtes für Verfassungsschutz stand. Schon im Mai als Tino Brandt aufflog - ehemals stellvertretender Landesvorsitzender in Thüringen - hätte man gewarnt sein müssen. Denn auch Brandts rechte Sprüche diente der Anklage zur Untermauerung ihres Verbotsantrags. Welches Landesamt die Schlamperei auch zu verantworten hat - es ist an der Zeit, das staatliche Spitzelwesen besser zu kontrollieren.

clw

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