zum Hauptinhalt

Meinung: Der Fall LaGrand: Eine deutsche Pflicht

Ist das nicht absurd: Deutschland klagt gegen seinen wichtigsten Verbündeten vor dem Internationalen Gerichtshof? Und überheblich dazu: Als könne unsere Bundesregierung die USA von der Verhängung der Todesstrafe abbringen?

Ist das nicht absurd: Deutschland klagt gegen seinen wichtigsten Verbündeten vor dem Internationalen Gerichtshof? Und überheblich dazu: Als könne unsere Bundesregierung die USA von der Verhängung der Todesstrafe abbringen? Doch so verhält es sich nicht. Um die Todesstrafe geht es in Den Haag nicht. In Westeuropa wird sie auch künftig abgelehnt; kein Staat, der an ihr festhält, kann der EU beitreten. Amerika dagegen bleibt dabei. Es geht auch nicht um einen Justizirrtum: Berlin bestreitet die Schuld der Brüder LaGrand nicht. Deutschland will jedoch nicht hinnehmen, dass einzelne US-Staaten deutschen Staatsbürgern elementare Grundrechte vorenthalten. Arizona verweigerte den LaGrands den konsularischen Schutz und nahm ihnen die Chance auf eine aussichtsreiche Strafverteidigung. Washington hat die Wiener Konvention unterzeichnet, danach ist es die Pflicht der US-Bundesregierung, dem internationalen Recht auch in den Einzelstaaten Geltung zu verschaffen. Die Missachtung durch Arizona bei den LaGrands ist weder ein Versehen. Denn sogar die Anweisung aus Den Haag, die Hinrichtung aufzuschieben, wurde ignoriert. Noch ist sie ein Einzelfall: Allein in den letzten sechs Jahren sind elf Ausländer in den USA unter Missachtung der Wiener Konvention hingerichtet worden. Deutschland hat die Pflicht, seine Bürger vor solchen Auswüchsen des Glaubens an die Unfehlbarkeit des american way zu schützen - wenigstens für die Zukunft.

cvm

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false