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Meinung: Diagnose Befangenheit

„Sind Sie zu feige?“ vom 01.

„Sind Sie zu feige?“ vom 01. Juni

Vor Wochen war ich als Schöffe im Prozess gegen russische Drogendealer tätig. Einer der Anwälte hatte über Google einen Zeitungsbeitrag von vor 8 Jahren über mich gefunden und einen Befangenheitsantrag gestellt, dem stattgegeben wurde. In einer Vorbesprechung hatte ich mich massiv mit einem der Beisitzer wegen zahlreicher Fehlurteile in den Haaren gehabt. Dabei äußerte ich, dass es mit mir derartige Urteile nicht gegeben hätte und geben würde. Der vorsitzende Richter ersuchte uns, unsere Fragen über ihn oder einen der Beisitzer zu stellen. Für mich, der ich über 20 Jahre Seminare und Vorlesungen an der Charité gehalten hatte, eine Zumutung. Aber die Angst vor einer erfolgreichen Revision ist gigantisch! Und welche Schlüsse sind aus der für mich sicheren Entlassung des Schöffen im Fall um Jonny K. zu ziehen? Zum einen muss es eine verpflichtende Fortbildung für Schöffen geben, da sie ansonsten hilflos den Argumenten der Berufsrichter ausgeliefert sind. Zum zweiten muss es im Falle einer Ablehnung wegen Befangenheit die Möglichkeit geben, das Berliner Verfassungsgericht anzurufen. Meiner Erfahrung nach geht es in Strafprozessen in ca. 80 Prozent nicht um juristische Fragen, sondern um Befragungstechnik, die Würdigung von Zeugenaussagen sowie von Gutachten.

Dr. Bernd Ramm, Berlin-Mitte

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