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Meinung: Die Fesseln des Staates

TOD EINES ABSCHIEBEHÄFTLINGS

Zwei Formen der Schuld gibt es im Strafrecht, Fahrlässigkeit und Vorsatz. Dazwischen liegen Welten, und das wird vor allem bedeutsam, wenn der Staat selbst auf der Anklagebank sitzt. So ist es im Fall Aamir Ageeb, jenes Sudanesen, der 1999 per Lufthansa abgeschoben und von Grenzschutzbeamten vermutlich derart traktiert worden war, dass er erstickte. Nicht mehr fahrlässige Tötung wirft man ihnen jetzt vor, sondern Körperverletzung mit Todesfolge – ein kapitales Verbrechen, bei dem es keine Bewährungsstrafe mehr gibt. Nach skandalöser Verschleppung wird das Verfahren jetzt vor einer höheren Instanz aufgerollt – gut so, denn da gehört es hin. Ageebs Tod, das deutet sich an, war möglicherweise kein Unfall, sondern Folge einer unbarmherzigen Misshandlung eines wehrlosen, bereits zum Paket verschnürten Menschen. Kann ja mal passieren? Im vergangenen Jahr wurden 24 000 Menschen per Flugzeug abgeschoben. Es darf in keinem einzigen Fall passieren. Und wenn es passiert, dürfen Flugbegleiter, Passagiere und Piloten nicht so untätig bleiben, wie es bei Ageeb offenbar war. In Frankfurt findet bald ein Verfahren statt, das uns beschämen muss.neu

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