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Meinung: Die Firma als Festung

Der Kündigungsschutz schützt vor Willkür – und vor den Arbeitslosen

Von Stephanie Nannen

Kündigungsschutz – das Wort vermittelt Sicherheit, Gerechtigkeit, Schutz eben. Aber wer wird da eigentlich geschützt? Und vor wem? Der Arbeitnehmer vor der Willkür des Unternehmers, der nichts anderes im Sinn hat, als seine Mitarbeiter möglichst rasch wieder loszuwerden? Oder vielleicht der Arbeitnehmer vor dem Verlust seines Arbeitsplatzes, der, wenn die Auftragslage der Unternehmen es nicht erlaubt, de facto nicht mehr existent ist, und den er vielleicht noch selbst am besten beschützen kann, indem er besonders gute Leistungen erbringt?

Oder schützen das Kündigungsrecht und vor allem die Rechtspraxis, nicht zuletzt, auch die Arbeitsplatzbesitzer vor den Arbeitslosen? 4018200 Menschen waren im August arbeitslos. Manche von denen wollen nicht arbeiten, manche können nicht, aber die meisten suchen doch eine Stelle, sie bringen Kompetenz und Engagement mit. Wenn sie denn gelassen werden. So gesehen ist es ungerecht, wenn gut ausgebildete, arbeitswillige Leute – ganz gleich, ob jung oder alt – vor den Arbeitsämtern anstehen, während in den Betrieben selbst arbeitsunwilligen Kollegen keine Kündigung ausgesprochen wird, weil der dann folgende Rechtsstreit langwierig, kostspielig und fast ohne Erfolgsaussichten wäre? Verfehlt der Kündigungsschutz nicht genau da seine Schutzfunktion, wenn Arbeitnehmer nach ihrer Entlassung klagen, nicht etwa, um wieder im selben Unternehmen anzufangen, sondern um eine Abfindung zu erhalten?

Langfristig schützt der Kündigungsschutz auch die noch in Lohn und Brot befindlichen Angestellten, besonders mittelständischer Betriebe nicht. Wenn deren Unternehmer Aufträge nicht mehr annehmen können, weil ihnen das notwendige Personal fehlt, sie aber niemanden zusätzlich einstellen, dem sie nicht auch wieder kündigen könnten, wenn es die schlechte Wirtschaftslage gebietet, dann schadet das auch dem Wirtschaftswachstum.

Die Lockerung des Kündigungsschutzes könnte also die Überwindung eines der Bremsmechanismen bedeuten. Wenn mittelständische Betriebe ermutigt würden, mehr zu investieren und zu expandieren, so brächte das die Wirtschaft in Schwung und könnte gleichzeitig Arbeitsplätze schaffen. Wendet sich das Kündigungsschutzgesetz also nicht eher gegen seine Schutzbefohlenen? Während des Wahlkampfes avancierte schon diese Frage zu einem Tabu. Je länger Stoiber und Schröder um das große „S“ wetteiferten, desto ruhiger wurde es um eine mögliche Änderung des Gesetzes.

Nur die FDP verkündet laut und deutlich, dass sie den Kündigungsschutz lockern wolle, eben damit es gerechter zugehe. Erst ab einer Betriebsgröße von mehr als 20 Mitarbeitern und einer Beschäftigungszeit von mehr als zwei Jahren solle er künftig greifen. Dann aber in variierter Form, die dem Arbeitnehmer die Entscheidung zwischen einer Abfindung, einer vom Unternehmen bezahlten Weiterbildung und dem eigentlichen Kündigungsschutz überlässt. Das könnte kleinere und mittlere Firmen von einem zu engen Korsett befreien.

Die Gefahr erscheint eher gering, dass bei einer solchen Regelung fortlaufend befristete Verträge oder Kettenverträge abgeschlossen würden. Was dann allerdings aus Gründen einer unzumutbaren Risikoverteilung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gegen eine sozial gerechte Handhabung spräche. Erstens, weil Kettenverträge, die dieselbe Person im selben Betätigungsfeld verpflichten sowieso nicht zulässig sind. Zweitens kostet es die Betriebe mehr Geld, Zeit und Aufwand, wenn ständig neue Mitarbeiter angelernt werden müssen.

Die Union, die noch vor vier Jahren eine klare Meinung zum Kündigungsschutzgesetz äußerte, formuliert jetzt eher vage. Eigentlich will sie es nicht antasten. Aber vielleicht doch ein wenig lockern. Transparenz wäre wichtig, heißt es. Und Arbeitnehmern, die über 50 sind, soll die Einstellung erleichtert werden, indem man ihnen gleich die Möglichkeit zur Abfindung anbietet. Das wäre jedoch auch nicht gerecht, weil die Risiken des gelockerten Kündigungsschutzes nur diese Älteren allein tragen müssten. Wenn langjährige Erfahrung und Wissen nicht zählen und innovative Ideen der Zwanzigjährigen auch nicht gehört werden – weil es die beim Stellenabbau als erste trifft –, werden bald nur noch 30- bis 50-Jährige mit langer Betriebszugehörigkeit und möglichst ein paar Kindern einen Job haben.

Vielleicht zielt die SPD mit ihrem Festhalten am Kündigungsschutzgesetz genau darauf ab – das käme einer besseren Vereinbarung von Familie und Beruf, gerade für Frauen, auf den ersten Blick entgegen. Arbeitsplätze müssten normiert, sozial abgesichert und existenzsichernd sein.

Nur, was ist mit denen, die zwar alles richtig gemacht haben, aber dennoch keinen Job finden? Die sollen laut SPD mit Hilfe des Job-Aktiv-Gesetzes schneller auf freie Stellen vermittelt werden. Aha. Dumm nur, dass die Unternehmen in schwierigen Zeiten defensiv agieren und kaum Stellen ausschreiben. Der Kündigungsschutz ist nicht sozial gerecht. Er wiegt lediglich die Noch-Beschäftigten in Sicherheit.

Gerechtigkeit, die schon vom Prinzip her nicht allen zugute kommt, ist keine Gerechtigkeit. Sie ist ein Privileg.

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