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Meinung: Die Herren des Programms

Das Bundesverfassungsgericht soll also Programmdirektor spielen. Die FDP hat mit einer Klage in Karlsruhe gedroht, falls der Parteivorsitzende Guido Westerwelle nicht an den beiden geplanten Fernsehduellen zwischen Kanzler Gerhard Schröder (SPD) und Unions-Herausforderer Edmund Stoiber teilnehmen darf.

Das Bundesverfassungsgericht soll also Programmdirektor spielen. Die FDP hat mit einer Klage in Karlsruhe gedroht, falls der Parteivorsitzende Guido Westerwelle nicht an den beiden geplanten Fernsehduellen zwischen Kanzler Gerhard Schröder (SPD) und Unions-Herausforderer Edmund Stoiber teilnehmen darf. Argument des stellvertretretenden FDP-Vorsitzenden Rainer Brüderle: Das Duell sei "eine Täuschung der Wähler", da in Deutschland keine Personen, sondern Parteien zur Wahl stünden. Exakter als von Brüderle kann das deutsche Wahlsystem nicht beschrieben werden. Das Fernsehsystem ist jedoch keine Ableitung des Wahlsystems. Die Fernsehsender müssen - wie Print oder Hörfunk - die Herren ihres Programms sein. Sie laden ein, und wenn sie nur die beiden Kandidaten um das Kanzleramt einladen, denen überhaupt eine Chance eingeräumt werden darf, dann machen sie schlicht das, was ihr Auftrag ist: Programm. Die zwei Debatten laufen zudem als Duell der Kanzlerkandidaten, einen Status, den FDP-Chef Westerwelle gar nicht für sich beansprucht hat. Was verblüfft: Dass ausgerechnet Freidemokraten das Fernsehen via Karlsruhe zum Parteienfernsehen herabwürdigen wollen - für liberalen Geister müsste eine derartige Gängelung nachgerade unanständig sein. Am Ende ist es besser, jeder macht das, wovon er am meisten versteht: Das Fernsehen das Fernsehen und die Politik die Politik. Und keine Sorge, Rainer Brüderle, es wird im Fernsehen mehr als genug Runden mit Parteispitzen und Guido Westerwelle geben.

jbh

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