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Meinung: Die Listen der Trickser

KLAGE VOR DEM BERLINER VERFASSUNGSGERICHT

Das Berliner Verfassungsgericht wird am Nikolaustag entscheiden, ob die Abgeordnetenhauswahl 2001 gültig bleibt. Ein hübsches Datum: Die CDU, die vor dem höchsten Landesgericht gegen sich selber klagt, hätte die Rute verdient. In maßloser Selbstüberschätzung befassen die heillos zerstrittenen innerparteilichen Lager – in ihrem Kampf um Parlamentsmandate, kommunale Ämter und Vorstandspöstchen – nicht nur die Parteigerichte, sondern stehlen auch den ordentlichen Gerichten die Zeit. Es wäre also nicht verkehrt, wenn die Richter in ihrem Urteil der Union die Grenzen aufzeigten. Wer bei der Nominierung von Wahlkandidaten die Rechtsvorschriften so strapaziert, wie es in diesem Fall geschehen ist, hat einen Denkzettel verdient. Eine Abweisung der Klage wäre geradezu eine Ermunterung für jene Parteileute, die bei der Aufstellung von Wahllisten nach eigenem Gutdünken verfahren. Jede Trickserei beschädigt das Wahlrecht – und trägt zum Politikverdruss bei. Deshalb wäre es auch fatal, wenn das Verfassungsgericht Neuwahlen anordnen würde. Die Bürger und Wähler dürfen für die Zustände in der Berliner CDU nicht bestraft werden, sie haben die Partei 2001 mit Bedacht in die Opposition gewählt. Es kann nicht Sache von Gerichten sein, an diesem Zustand vorfristig etwas zu ändern. za

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