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Meinung: Die Mehrheit darf nicht alles

Die großen Parteien wollten die Machtverhältnisse zementieren – und sind gescheitert

Der größte Vorzug der Demokratie bezeichnet zugleich ihr größtes Risiko: Dass immer die Mehrheit entscheidet. Denn die Mehrheit ist nicht nur repräsentativ, sie ist auch rücksichtslos. Sie denkt vor allem an sich und findet das gut und richtig, denn sie ist ja die Mehrheit. Ein verhängnisvoller Zirkelschluss, der gelegentlicher Korrektur bedarf. Dafür ist in der Bundesrepublik das Verfassungsgericht zuständig.

Es hat seinen Job erledigt. Ökologische Demokraten können aus Steuermitteln genauso mitfinanziert werden wie die unökologischen Demokraten der Autofahrerpartei. Kleine Parteien müssen sich nicht damit abfinden, schlechter gestellt zu werden als große. Das Urteil aus Karlsruhe zum so genannten Drei-Länder-Quorum ist nicht übermäßig lang ausgefallen. Man hat sich keine Mühe gemacht, Verständnis für den Gesetzgeber aufzubringen. Man hat ihn einfach widerlegt. Empirisch mit der Feststellung, dass es keineswegs so ist, dass sich radikale Parteien die Staatsgelder mit Wahlerfolgen in Stadtstaaten und kleinen Ländern erschleichen. Sie schleichen dort wie überall woanders auch. Und juristisch mit dem an sich überflüssigen Hinweis, dass Parteien gleich behandelt werden müssen – es sei denn, man verbietet eine.

Sollte das einen der vielen Abgeordneten, die damals für das Gesetz gestimmt haben, ernstlich überraschen, hat er sich die Lektüre des Berichts jener Kommission erspart, die Johannes Rau nach den Parteispendenskandalen zur Ausarbeitung der Reform eingesetzt hatte. Sie hatte von dem Drei-Länder-Quorum ausdrücklich abgeraten, weil es in die Chancengleichheit eingreife. Entsprechend kleinlaut sind jetzt die Reaktionen der Betroffenen. Diese hündische Verfassungstreue pflegen Politiker nach einem Urteil des Gerichts nur zu zeigen, wenn sie vorher schon ein schlechtes Gewissen hatten.

Guten Rat gab es also, allein befolgt hat ihn keiner. Warum nur nicht? Derzeit bereitet der Bundestag wieder einmal eine Reform des Parteiengesetzes vor, eine kleine zwar nur, aber es kann in dieser Sache eben nie etwas bleiben, wie es ist. Irgendein Abgrund klafft immer zwischen Gesetz und Verfassung. Der Streit um die Transparenz und Kontrolle von Spenden ist dabei nur die eine Seite. Auf der anderen Seite haben die großen Parteien im Parlament mit dem Länder-Quorum den ersten direkten Versuch unternommen, sich politische Konkurrenz vom Hals zu halten. Natürlich, der Verlust für die Demokratie hielte sich in Grenzen, wenn die eine oder andere Klienteltruppe von der Bildfläche verschwände. Und beim Gedanken, dass wir die Bierfeste der NPD mitbezahlen müssen, darf einem ruhig übel werden. Aber dass die etablierten Parteien ihre Vorrangstellung per Gesetz zu zementieren suchten, ist neu – und zeugt vom Anpassungsdruck, unter dem sie stehen.

Denn über langfristigen politischen Erfolg einer Partei entscheiden weder Gesundheits- noch Rentenkonzepte, sondern die Koppelung an Milieus und ihre Stimmungen. Die SPD hat sich von ihrem angestammten verabschiedet und sucht gerade ein neues, das der CDU wird immer kleiner, jenes der FDP ist bei den Grünen und kommt langsam in die Jahre. Wenn sich die nächste Wählergeneration nicht in diesem Spektrum wiederfindet, dann, mussten die Parteien jetzt lernen, gibt es kein Gesetz dagegen.

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