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Meinung: Die Vergangenheit drängt Nur wer in der Gesellschaft war, kann wieder in sie zurück

Von Gerhard Mauz RECHTSWEGE Der Begriff „Resozialisierung“ sollte so nicht geschrieben werden, sondern „ReSozialisierung“. Vom „Saustall Justiz“ spricht die „Bild“-Zeitung.

Von Gerhard Mauz

RECHTSWEGE

Der Begriff „Resozialisierung“ sollte so nicht geschrieben werden, sondern „ReSozialisierung“. Vom „Saustall Justiz“ spricht die „Bild“-Zeitung. Das bedarf der Präzisierung. Denn wiedereingegliedert werden in die soziale Gemeinschaft kann nur werden, wer in sie hineingewachsen, wer sozialisiert ist.

Was ist mit jenen, die, warum auch immer, einer Sozialisation nicht teilhaftig wurden? Die nicht hineingewachsen sind in die Verantwortung für ihr Tun und Unterlassen?

Man mag das schelten – aber ein Beschuldigter darf nicht länger als sechs Monate in Untersuchungshaft sitzen. Das legt den Staatsanwaltschaften eine Verantwortung ohnegleichen auf. Doch sie ist nicht personell verstärkt worden, obwohl sie karg genug besetzt ist. Die Sechsmonatsfrist erweist sich als tödlich.

Ralf M. wird von seiner neuen Freundin wegen zweifacher Vergewaltigung angezeigt. Warum sie die Anzeige zurückzieht, ist nicht bekannt. Aus Angst? Weil sie bedroht wird?

Thomas Kurbjuhn, der seinen Vater getötet hatte, hat in dieser Zeitung nicht nur einen Satz von düsterer Komik gesagt („Die Rückfallquote bei Vatermördern ist gleich Null“), er hat auch beschrieben, wie man Therapeuten „austricksen“ kann. Ralf M. versteht sich darauf. Er erscheint mit seiner Anwältin beim zuständigen Amtsgericht und gesteht, dass er wieder getötet hat. Die Polizei findet eine mit Palmen geschmückte Frau in ihrer Wohnung. Es ist die Frau, die ihren wegen Sexualmord vorbestraften Freund wegen zweier Vergewaltigungen angezeigt und die Anzeige zurückgezogen hatte.

Es ist hier davon die Rede gewesen, dass es den Richtern an Erfahrung mit dieser Problematik fehlt und dass sie dazu neigen, abzunicken. Doch bedrängter als sie ist die Staatsanwaltschaft. Sie steht unter Zeitdruck. Sie – und nicht die Gerichte.

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