zum Hauptinhalt

Meinung: Doping: Wer kontrolliert die Kontrolleure?

Sportfans sind Experten auf vielen Gebieten. Sie fühlen sich in der Statistik ebenso zu Hause wie in Fragen der Moral.

Von Markus Hesselmann

Sportfans sind Experten auf vielen Gebieten. Sie fühlen sich in der Statistik ebenso zu Hause wie in Fragen der Moral. Brauchen sie jetzt auch noch das zweite juristische Staatsexamen, um zu verstehen, was da über Doping und Dopingsperren täglich im Sportteil steht? Da wird mit einstweiligen Verfügungen gerungen, da laufen Athleten mit derselben Ausdauer durch die Instanzen, mit der sie auf der Tartanbahn ihre Runden drehen; da bekämpfen sich Verbände mit Erteilung und Entzug von Startrechten.

Auch wenn Sportkameraden und Vereinsmeiern damit die Laune verdorben wird - diese Eskalation ist zunächst mal ein gutes Zeichen. Denn das Thema Doping wird nun so offen diskutiert wie noch nie. Die Zeit, in der das Schweigekartell in den nationalen und internationalen Verbänden hielt, ist vorbei. Und aus dem derzeitigen Chaos führt auch ein Weg nach vorn: Der Sport muss nun - spät und schmerzhaft - einen Prozess in Gang setzen, der in anderen gesellschaftlichen Bereichen schon läuft. Ausgerechnet der Sport globalisiert sich offenbar zuletzt - trotz all seiner internationalistischen Ideale.

Die Fälle des Leichtathleten Dieter Baumann und des Ringers Alexander Leipold werden durch die komplizierten Verschränkungen zwischen nationalem und internationalem Recht einerseits sowie zwischen allgemeinem Recht und Sportrecht andererseits zur unendlichen Geschichte. Die internationale Sportgerichtsbarkeit bewegt sich dabei in einem rechtsfreien Raum. Während Entscheidungen der nationalen Sportverbände der Überprüfung durch ordentliche Gerichte standhalten müssen, können internationale Sportverbände frei von solchen Kontrollen schalten und walten - und schon mal sämtliche Starter eines Wettkampfes in Sippenhaft nehmen, weil sie gegen einen international gesperrten Dopingsünder angetreten sind. Siehe den Fall Baumann.

Vor dem internationalen Verband muss selbst der findige Baumann-Anwalt kapitulieren, der den Start seines Mandanten bei der Deutschen Meisterschaft am vergangenen Wochenende noch durchgesetzt hatte. Bei der bald anstehenden Weltmeisterschaft sieht der Jurist keine solche Chance. An welche höhere Instanz sollte er sich denn auch wenden? Es gibt sie noch nicht.

Ein anderer prominenter Sportanwalt hat deshalb jetzt eine "UN-Charta des Sports" gefordert. Ein gut gemeinter Gedanke. Doch wie schwierig es ist, die Einhaltung einer solchen Charta durchzusetzen, zeigen die Erfahrungen mit der Menschenrechtscharta. Realistischer wäre es, eine Etage tiefer zu beginnen, nämlich in Brüssel. Doping müsste zunächst nach französischem Vorbild per europäischem Gesetz unter Strafe gestellt werden. Auf dieses Gesetz können sich dann Sportverbände genauso wie ordentliche Gerichte innerhalb der Europäischen Union stützen.

Von einer solchen rechtlichen Grundlage ausgehend, müsste die Europäische Union in Verhandlungen mit den USA gemeinsame Standards vereinbaren, etwa nach dem Vorbild der Welthandelsorganisation. Und wenn sich die beiden Sportsupermächte Europa und Amerika einig sind, sollte es möglich sein, weitere Länder von einem gemeinsamen Sport-Grundgesetz zu überzeugen. Dann kann man auch wieder zuschauen - ohne Strafgesetzbuch in der Hand.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false