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Meinung: Dürfen Schüler den Unterricht ihrer Lehrer bewerten?

Berichterstattung zu Berliner Lehrern Weil Kinder so sind, wie sie sind – eifrig, interessiert, voll unterschiedlichster Gedanken und Empfindungen, leicht ablenkbar, verletzlich, formbar, teilweise mit starken sozialen Belastungen –, lasse ich mich nicht in Form eines anonymen Fragebogens von Grundschulkindern bewerten. Eine Lehrerin, die in gutem Kontakt mit ihren Schülern und deren Eltern steht, merkt, wie ihr Unterricht ankommt, wer gut vorankommt, wer Hilfe braucht.

Berichterstattung zu Berliner Lehrern

Weil Kinder so sind, wie sie sind – eifrig, interessiert, voll unterschiedlichster Gedanken und Empfindungen, leicht ablenkbar, verletzlich, formbar, teilweise mit starken sozialen Belastungen –, lasse ich mich nicht in Form eines anonymen Fragebogens von Grundschulkindern bewerten. Eine Lehrerin, die in gutem Kontakt mit ihren Schülern und deren Eltern steht, merkt, wie ihr Unterricht ankommt, wer gut vorankommt, wer Hilfe braucht. So eine Lehrkraft reflektiert, verändert, fragt nach, stellt klar, begründet auch unbeliebte Aufgaben, betreibt ständig Selbstevaluation. Und falls es Lehrkräfte gibt, die nicht spüren, ob ihre Arbeit Resonanz findet, wären diese durch ein negatives Ergebnis eines Fragebogens positiv in ihrem Tun zu beeinflussen? Was soll auf die Ergebnisse folgen? Werden Mittel gekürzt, wenn die Arbeit der Pädagogen doch nicht so schlecht bewertet würde? Wird mehr für die Schulen getan bei negativem Ergebnis? Oder werden wieder nur die LehrerInnen öffentlich gescholten?

Sollen die Daten, die vom Institut für Qualitätssicherung erhoben werden, nicht nur die Arbeit des Senats und des genannten Instituts legitimieren nach dem Motto „Wir tun ja etwas zur Erhöhung der Schulqualität“?

Doris Graf-Bergfeld, Berlin-Konradshöhe

In unserer Gesellschaft besteht für Kinder und Jugendliche eine Schulpflicht. Zwischen ihrem 6. und 18. Lebensjahr müssen sie viele tausend Stunden am staatlich verantworteten Unterricht teilnehmen. Das ist nur zu rechtfertigen, wenn dieser eine entsprechende Qualität hat. Um sie zu sichern, hat die Schulverwaltung in den letzten 10, 15 Jahren verschiedene Instrumente ins Spiel gebracht: Lernstandserhebungen, bei denen die Schülerleistungen („Output“) in ausgewählten Bereichen getestet werden; Schulinspektionen, die Kurzvisiten im Unterricht einschließen, um die Qualität des „Inputs“ zu erfassen. Vergleichsweise neu ist die Idee, diejenigen selbst um ihre Einschätzungen zu bitten, die vom Unterricht unmittelbar betroffen sind: die Schüler/innen. Die Grundannahme, dass Kinder bedeutsame Aussagen über Unterricht machen können, war und ist nicht unumstritten. Sie in diese Rolle einzubeziehen ist aber aus zwei Gründen gerechtfertigt. So zeigt die Erfahrung, dass ihre Wahrnehmungen und Urteile in der Regel durchaus treffend und auch fair sind. Und selbst dann, wenn sie – z. B. aus der Sicht der betroffenen Lehrer/innen – nicht angemessen sein sollten, ist es wichtig, dass die Pädagog/inn/en sie kennen, denn das, was die Schüler/innen denken, bestimmt ihr Verhalten. Lehrer/innen können nur dann erfolgreich handeln, wenn sie wissen, wie die Schüler/innen ihren Unterricht sehen. Organisieren lässt sich ein solches Feedback allerdings auf unterschiedliche Weise. Schon lange gibt es Lehrer/innen, die regelmäßig im Kreis besprechen, was gut oder schlecht gelungen ist, wo Klärungsbedarf besteht. Andere richten dafür einen anonymen „Probleme“-Kasten ein. Eine solche Selbstevaluation wird allerdings oft von Lehrpersonen gemacht, die sowieso schon sensibel für die Wahrnehmungen und Befindlichkeiten der Kinder und Jugendlichen sind. Diejenigen, die Schwierigkeiten im Unterricht haben, weichen dem „Fremdblick von unten“ eher aus. Und da beginnt die Zuständigkeit der Verwaltung – und ihr Dilemma. Einerseits hat sie für die Einhaltung von Mindeststandards in allen Klassen zu sorgen. Andererseits weiß sie, dass Außendruck in pädagogischen Beziehungen oft kontraproduktiv wirkt. Vor allem US-amerikanische Untersuchungen haben gezeigt, dass eine Verknüpfung von Evaluation mit Sanktionen (und seien sie informeller Art) die Ergebnisse verfälscht, z.B. durch Täuschungsversuche, und Widerstand gegen ihre Nutzung erzeugt. Die Berliner Schulbehörde versucht eine Gratwanderung. Zur Entlastung der Lehrpersonen bietet sie fertige Fragebögen und durch die Eingabe per Computer eine einfache Auswertung der Ergebnisse an. Sowohl die beurteilenden Kinder bleiben anonym als auch die beurteilten Lehrer/innen. Allein diese erhalten die Ergebnisse zur Einsicht. Die Behörde kann die Ergebnisse nur aggregiert, z.B. auf der Ebene von Schularten/-stufen auswerten. Die Verpflichtung der Kolleg/inn/en beschränkt sich darauf, dass sie das Verfahren nutzen (mindestens einmal alle zwei Jahre). Die Anonymität und Ökonomie des Verfahrens wird allerdings erkauft um den Preis seiner Standardisierung. Zwar sind die Fragebögen modularisiert, so dass die Lehrer/innen sie individuell zusammenstellen können. Aber die Auswahl ist begrenzt, da sich die Fragen an einer bestimmten Konzeption orientieren. Bedenkenswert sind deshalb zwei Erweiterungen. Der Fragen-Pool könnte ergänzt werden um Punkte, die sich stärker auf alternative Konzepte von Unterricht beziehen und Leerstellen für die Formulierung eigener Fragen anbieten. Zudem sollten Schulen von der Teilnahme am Standardverfahren befreit werden, die nachweisen, dass sie ein eigenes Verfahren nutzen. Bleibt der wichtigste Punkt: dass Lehrer/in und Schüler/innen miteinander ins Gespräch kommen über Fragen und Ergebnisse. Diese Begegnung auf Augenhöhe fällt vielen Pädagog/inn/en immer noch schwer. Verordnen lässt sich solche Haltung nicht. Warum aber sollte es nicht Schüler/inne/n gelingen, ihren Lehrer/inne/n ihr ernsthaftes Interesse an einer Verbesserung der gemeinsamen Arbeit deutlich zu machen?

— Prof. Dr. Hans Brügelmann, Fachreferent für Qualitätsentwicklung beim Grundschulverband

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