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Ein SPRUCH: Vier Kinder zu viel

Einer mitteleuropäischen Mutter mit fünf Kindern haftet heutzutage der Ruch des Merkwürdigen an. Was da alles hinterstecken könnte, unterschichtiges Laufenlassen, christlicher Fundamentalismus, altgermanisches Neunazitum oder mindestens ein befremdliches Ausnahmetalent nach Art Ursula von der Leyens.

Einer mitteleuropäischen Mutter mit fünf Kindern haftet heutzutage der Ruch des Merkwürdigen an. Was da alles hinterstecken könnte, unterschichtiges Laufenlassen, christlicher Fundamentalismus, altgermanisches Neunazitum oder mindestens ein befremdliches Ausnahmetalent nach Art Ursula von der Leyens. Fördern wollen wir das jedenfalls nicht, moderne Familienpolitik setzt auf Qualität statt Quantität. Lieber ein Kind aus gutem Haus als fünf aus schlechtem. Das Mittel zum Zweck heißt Elterngeld, weshalb es gestaffelt nach Einkommen als Lohnersatz gezahlt wird. Für die guten Kinder gibt es mehr, für die schlechten weniger und für die ganz schlechten nichts.

Ist das gerecht? Ist es sozial? Mit diesen Fragen war eine dieser Fünffachmütter an das Karlsruher Verfassungsgericht herangetreten und bekam vergangene Woche die erwartete Abfuhr. Mit dem alten Erziehungsgeld wäre dem kinderreichen Paar mit der Mutter zwischen Küche, Kita und Kinderärzten deutlich mehr in der Haushaltskasse verblieben. Doch Pech, das Lohnersatz-Prinzip treffe den Ton der Verfassung, heißt es, die einer „überkommenen Rollenverteilung“ entgegentreten und verhindern wolle, dass Kinder einseitig der Mutter zugeordnet würden.

Die Entscheidung ist vertretbar und zeugt von Respekt vor den politischen Absichten, zugleich hätte man auch das Gegenteil begründen können. Denn die Richter sehen selbst, dass Kinderreiche benachteiligt werden, sie sprechen von einem „Systemwechsel“, einer „gewissen „Sonderstellung“ des Erziehungsgeldes und benennen klar den bewussten Verzicht des Gesetzgebers, „einen sozialen Ausgleich vorzunehmen“.

Das ist eine höfliche Umschreibung für Kollateralschäden egoistischer Politik. Das Elterngeld erfreut sich so großer Beliebtheit und allseitiger Kritiklosigkeit, weil es die staats- und medientragende Mittelschicht begünstigt. Die Geförderten sehen mit dem Lohnersatz ihr Lebensmodell und die Grenzen zur Unterschicht wohlig gestärkt. Dass nun ein Viertel der Elterngeldbezieher Männer sind, feiert Familienministerin Kristina Schröder ernstlich als emanzipatorischen Erfolg. Dabei wissen längst alle (Gut-)Verdienerväter, welche Wonnezeit inklusive Auslandsreisen mit den Transfergeldern möglich ist. Kind, Konsum, Freizeit, der Steuerzahler macht’s möglich. Man darf dem ersten oder zweiten Kind nur keine weiteren folgen lassen.

„Sozialer Ausgleich“? Lieber nicht, schon gar nicht für die ganz schlechten Kinder, von ganz unten, von Müttern im Knast. Die sollten nach einer Richtlinie des Schröder-Ministeriums nicht mal den Mindestsatz kriegen, selbst wenn sie ihr Kind in Haft durchfüttern. Das Berliner Sozialgericht hat dies am Freitag für rechtswidrig erklärt. So bleibt es Richtern aufgetragen, ein wenig auf „sozialen Ausgleich“ zu achten. Oder einer CSU, die das Betreuungsgeld eben nicht nur will, weil Mutti für alle Ewigkeit am Herd stehen und Vati zur Arbeit gehen soll.

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