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Ein Zwischenruf zu den …: … Sternenkindern

Vor gut einer Woche wurde das weithin unbekannte Personenstandsgesetz geändert. Die Medienresonanz war spärlich.

Vor gut einer Woche wurde das weithin unbekannte Personenstandsgesetz geändert. Die Medienresonanz war spärlich. Wohl auch deshalb, weil nur wenige Menschen betroffen sein werden, etwa 2000 jährlich. Und dann geht es auch noch um den Umgang mit Leid und Tod. Wer will schon davon hören? Im Mittelpunkt der gesetzlichen Änderung stehen die sogenannten Sternenkinder. So heißen die winzigen Kinder, die als Fehl- oder Totgeburt den Leib ihrer Mütter verlassen mit einem Gewicht unter 500 Gramm.

Nun sollen die Eltern endlich einen Rechtsanspruch haben, auch diesen glücklosen Winzlingen einen Namen geben zu können und ihre Personen-Existenz beurkunden zu lassen. Es ist ein schwer erkämpfter Sieg elterlicher Liebe für ihre totgeborenen Kinder. Viele wollten nicht länger hinnehmen, dass sie für den Gesetzgeber ein Nichts sind. Gewogen wurden sie noch, doch mit knapp fünfhundert Gramm für jedweden Aufwand als zu leicht befunden, völlig wertlos. Registrieren? Verboten! Beerdigen? Das konnte, musste nicht erlaubt werden! Ich erinnere mich an einen Fall aus den frühen 80er Jahren. Der Steglitzer Amtsarzt rief mich, die Ausländerbeauftragte, an und berichtete von einer schwer depressiven Frau türkischer Herkunft, die im Benjamin-Franklin-Klinikum eine Fehlgeburt erlitten hatte. Doch nicht nur die Totgeburt war der Auslöser für ihre Depression. Es machte sie einfach krank, dass sie ihr Kind nicht beerdigen durfte. Das zuständige Bezirksamt erlaubte es nicht. Und einen Rechtsanspruch, wie neuerdings, gab es damals noch nicht. Die Mutter konnte den Gedanken nicht ertragen, dass der kleine Körper für den Medizinmüll bestimmt war.

Für den Steglitzer Winzling fand ich einen Platz auf dem muslimischen Friedhof am Columbiadamm; die leidgeprüfte Mutter erholte sich. Die Neuregelung im Personenstandsgesetz wird nun automatisch in die Bestattungsgesetze der Bundesländer übernommen. Zukünftig muss also registriert und bestattet werden, wenn die Eltern es wollen. Ist das nun Ausdruck einer bewusst reflektierten oder einer sentimental übertriebenen Trauerkultur? Ich sehe darin ein tiefes Bedürfnis der Eltern, gerade auf einen so frühen Tod mit einem Zeichen dauerhafter Wertschätzung zu reagieren. Eine Kulturleistung.

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