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Meinung: „Eine Einstellung …

… des Verfahrens kommt nicht in Betracht.“ Der Chefankläger der Bundesrepublik gerät unter Druck.

Von Frank Jansen

… des Verfahrens kommt nicht in Betracht.“

Der Chefankläger der Bundesrepublik gerät unter Druck. Nach den Rückschlägen in den Prozessen gegen die Terrorverdächtigen Mounir al Motassadeq und Abdelghani Mzoudi, die beide frei sind, spekuliert ein Teil der Presse über ein vorzeitiges Ende der Karriere von Generalbundesanwalt Kay Nehm. Da wird suggeriert, seine letzte Chance sei der zweite Hamburger Prozess gegen Motassadeq. Ende er nicht mit einer harte Strafe wegen Beihilfe zu den Anschlägen des 11. September 2001, müsse Nehm gehen.

Selbst wenn die Gerüchte falsch sein sollten – die Probleme des 63- jährigen Generalbundesanwalts scheinen noch zu wachsen. Im Berliner Terrorprozess gegen den Tunesier Ihsan G. hat das Kammergericht vorgeschlagen, das Verfahren wegen der schwierigen Beweislage teilweise einzustellen. Nehm sperrt sich und signalisiert, er werde weder in diesem Prozess noch in anderen Terrorverfahren aufgeben. Auch in schwierigen Situationen stelle er sich „den rechtsstaatlichen Herausforderungen“.

Diese Haltung kann man stur nennen, aber auch geradlinig. Der manchmal spröde wirkende Norddeutsche hat in den zehn Jahren seiner Amtszeit mehrmals Gegenwind überstanden. Er sprach sich 1995 für die Freilassung lebenslänglich inhaftierter RAF-Terroristen aus, wenn sie 15 Jahre verbüßt haben. 1998 geriet er mit dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl aneinander. Nehm bezeichnete die Führungskader der kurdischen Extremistenorganisation PKK „nur“ noch als kriminelle Vereinigung, nicht mehr als terroristische. Kohl war empört, doch Nehm blieb im Amt. Und er scheute sich nicht, Verfahren gegen rechtsextreme Gewalttäter an sich zu ziehen. Nehm signalisierte: Auch die Gewalt brauner Schläger gefährdet die innere Sicherheit.

Die Konfrontation mit dem islamistischen Terror begann für Nehm schon vor dem 11. September 2001. Ende 2000 wurden in Frankfurt Algerier festgenommen, die auf dem Straßburger Weihnachtsmarkt eine Bombe zünden wollten. Die Islamisten erhielten hohe Haftstrafen – ein Erfolg für Nehm. Dass dies in den Verfahren gegen Motassadeq und Mzoudi nicht gelang und vermutlich auch in Berlin kaum zu erreichen ist, kann man Nehm nur schwer anlasten. Die USA verweigern die Befragung wichtiger Zeugen und liefern dubioses Beweismaterial, in Berlin dürfen V-Leute der Polizei nicht vernommen werden. Wird Nehm dennoch dem öffentlichen Missmut geopfert?

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