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Meinung: Eingereiht

Die Rasterfahndung war nicht effektiv. Sie enttarnte in Hamburg einen Zeugen Jehovas, in Berlin wurde ein Angestellter am Flughafen verdächtigt, entlassen und später wieder eingestellt – man hatte seinen Namen verwechselt.

Die Rasterfahndung war nicht effektiv. Sie enttarnte in Hamburg einen Zeugen Jehovas, in Berlin wurde ein Angestellter am Flughafen verdächtigt, entlassen und später wieder eingestellt – man hatte seinen Namen verwechselt. Doch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist keine Einzelentscheidung über ein ineffektives Instrument der Sicherheitsbehörden. Luftsicherheitsgesetz, großer Lauschangriff, der europäische Haftbefehl und jetzt die Rasterfahndung: In einer klaren Reihung hat das Gericht dem Gesetzgeber in den vergangenen Monaten aufgezeigt, wo die Grenzen der Sicherheitsgesetze im freiheitlichen Rechtsstaat liegen sollen. Nach dem 11. September 2001 sah sich der damalige Innenminister Otto Schily in der Not, zum Schutz des Landes wie für das Sicherheitsgefühl der Bürger schnell Gesetze zu verschärfen, Gefahren aufzuspüren und das Möglichste zu unternehmen, um einen ähnlichen Anschlag in Deutschland zu verhindern. Die Fortschreibung der Sicherheitsgesetze, die derzeit die Innenpolitiker von Union und SPD erarbeiten, gibt den geeigneten Anlass, diese Gesetze zu überprüfen und im Zweifel zu korrigieren. Das Bundesverfassungsgericht hat dabei eine unmissverständliche Richtung gewiesen. babs

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