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Meinung: Einsam vor Gericht

Wolfgang Daschner hat geplaudert. Jener Frankfurter Polizist, dessen sehr entschiedenem Vorgehen im Entführungsfall Jakob von Metzler Deutschland die FolterDebatte verdankt, will offenbar nicht allein den Kopf hinhalten, wenn an diesem Donnerstag sein Prozess wegen Nötigung beginnt.

Wolfgang Daschner hat geplaudert. Jener Frankfurter Polizist, dessen sehr entschiedenem Vorgehen im Entführungsfall Jakob von Metzler Deutschland die FolterDebatte verdankt, will offenbar nicht allein den Kopf hinhalten, wenn an diesem Donnerstag sein Prozess wegen Nötigung beginnt. Lügt er? Er hätte keinen Grund. Allenfalls eine etwas mildere Strafe erwartet ihn, sollte er im Ministerium Mitwisser gehabt haben und schuldig gesprochen werden. Lügt er jetzt nicht, dann hat er vorher gelogen: Als er, loyal bis ins letzte Schnauzbarthaar, immer wieder erklärt hatte, es sei seine und nur seine Entscheidung gewesen, dem Tatverdächtigen eine Aussage notfalls mit Gewalt abzupressen. Ein bisschen viel Unklarheit, und die tut einem Verfahren nicht gut, das juristisch wie moralisch auf schmalem Grat die Balance halten muss. Hessens Innenminister sollte dringend ein paar druckvoll-vertrauliche Gespräche mit seinen Mitarbeitern führen – oder sich selbst noch einmal erinnern, wie es damals war. Im Fall Daschner geht es nicht nur um Leumund und Pensionsansprüche eines langgedienten Polizisten. Es geht um die Frage, wie weit man im Namen der Gefahrenabwehr gehen kann – ein Problem, dessen Erörterung keine Lügen verträgt.neu

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