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Berliner Friedhof.

© Doris Spiekermann-Klass

EinSPRUCH: Friedhöfe sind unsterblich

In Bremen kann man vielleicht die Urnen bald ins Regal stellen. Das Wohnzimmer ist auch ein guter Ort zum Trauern.

Auch für letzte Gewissheiten ist der Gesetzgeber zuständig, etwa diese: „Leiche im Sinne dieses Gesetzes ist der Körper eines Menschen, bei dem sichere Zeichen des Todes bestehen oder bei dem der Tod auf andere Weise zuverlässig festgestellt worden ist.“ So heißt es trennscharf im Berliner Bestattungsgesetz. Die meisten Menschen bringen ihre Angehörigen ohne Rechtskenntnisse unter die Erde, weshalb ihnen entgeht, dass auch die „Ehrfurcht vor Toten“ geregelt wird und natürlich die „Bestattungspflicht“. Es ist nun mal ein Glück für die Geltung des Rechts, dass sich die meisten Menschen an Gesetze halten, auch ohne ihren Inhalt zu kennen.

Neue Wege plant Bremen, das es Hinterbliebenen erstmals ermöglichen will, die Asche Verstorbener nach Hause zu tragen. Bestattung ist Landesrecht, aber die Gesetze sind ähnlich. In einem Gutachten erteilt ein Bremer Staatsrechtler dem Vorhaben jetzt die Absolution. Dieser Wunsch sei aus verfassungsrechtlichen Gründen zuzulassen, schreibt er. Und er geht noch weiter, denn auch nach den Bremer Plänen sollen die Überreste spätestens nach zwei Jahren beigesetzt werden. „Unverhältnismäßig, willkürlich und verfassungswidrig“, wettert der Jurist.

Tatsächlich geht von einer eingeäscherten Leiche keine weitere Gefahr für Mensch und Umwelt aus. Man kann sie ins Regal stellen oder mit ihr spazieren fahren, trotzdem muss man sie bestatten. Für diese Vorschrift mag es viele begrüßenswerte Gründe geben, ein gemeinsamer gesellschaftlicher Totenkult, sittliche oder religiöse Gefühle, Anstand und Pietät. Doch genügend Gewicht, um die Freiheit des einzelnen Hinterbliebenen einzuschränken, haben sie sämtlich nicht. Schon gar nicht, wenn das Beisein post mortem vielleicht auch ein testamentarischer Wunsch des Dahingeschiedenen gewesen sein sollte.

Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) ist schon wieder auf Abstand zu den Plänen gegangen, „Menschen brauchen einen Ort zum Trauern“, sagt er, was für viele stimmen mag; seine Ergänzung „und dieser Ort ist der Friedhof“, muss man jedoch nicht teilen. Es kann auch das eigene Wohnzimmer sein. Wir ringen entgegen christlichen Lehren darum, ärztlich unterstützte Sterbehilfe zuzulassen, nach dem Tod aber fügen wir uns brav in die jahrhundertealten, letztlich überfürsorglichen Reglements der Kirchen. Eigentlich ein Widerspruch für uns Emanzipierte, die wir glauben, Gottes Segen nur zur Weihnachtszeit zu benötigen. Insofern wäre es glaubwürdig, erst einmal größere Freiheit für die Zeit nach dem Tod zu erkämpfen und danach für größere Freiheiten auf dem Weg dorthin. Doch Diskussionen darum in den Ländern gibt es kaum. Zu fürchten gäbe es nichts, auch nicht für die Kirchen. Friedhöfe sterben niemals aus, auch nicht in Bremen.

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