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Ein Zwischenruf zu …: … Politikerpensionen

Hans Eichel, genauer gesagt, Hans, der Eigennützige, versteht die Welt nicht mehr. 35 Jahre lang hatte er als Beamter gedient, vom ersten Tag seines beruflichen Wegs, der 1970 als Lehrer begann und als Bundesfinanzminister 2005 endete.

Hans Eichel, genauer gesagt, Hans, der Eigennützige, versteht die Welt nicht mehr. 35 Jahre lang hatte er als Beamter gedient, vom ersten Tag seines beruflichen Wegs, der 1970 als Lehrer begann und als Bundesfinanzminister 2005 endete. Der Lohn wurde zwar immer üppiger, aber am Ende dann die große Enttäuschung: Die monatliche Pension beträgt „nur“ 8200 Euro. Viel zu wenig, findet der Pensionär. Er rechnet für all die Jahre und die vielen politischen Ämter mehr als 14 000 Euro zusammen. Um die kämpft er jetzt beim Bundesverwaltungsgericht, das noch im November darüber entscheiden will. Was an dieser gar nicht märchenhaften Realityshow wirklich wehtut, ist weniger das Nimm-was-du-kriegst-Gen. Das ist wohl bei den meisten Zeitgenossen angeschaltet. Was durch Mark und Bein zieht, sind die Umstände des Falles und das Wehgeschrei des Klägers. Warum kann er sich denn überhaupt Chancen ausrechnen? Weil trotz reformierter Versorgungsgesetze für Beamte und öffentlich Bedienstete immer noch gesetzliche Schlupflöcher vorhanden sind, die Doppelversorgung – auch gegen den Willen des Gesetzgebers – möglich machen. So unter anderem im Jahr 2007, als der ehemalige Bundesbankpräsident Welteke seine Pension höherklagen konnte. Wo bleiben also Deckel, um die Löcher zu verschließen?

Und was ist von der Neidkeule zu halten, die vom Klagehans kräftig geschwungen wird? Pure Ablenkung. Wer rechtlich fragwürdiges Wollen und Handeln anprangert, denkt rechtstreu, nicht neidvoll. Eine weitere Erklärung, die Hans Eichel über seinen Anwalt verkünden ließ, lautet: „Die Altersbezüge politischer Amtsträger entsprechen nur einem geringen Bruchteil der Versorgungsbezüge für Vorstandsmitglieder in der Privatwirtschaft.“ Ja, das weiß doch jeder und fast jeder weiß auch, wie bedenklich, oberfaul und anrüchig solche Regelungen sind. Was aber will uns der klagende Politpensionär damit sagen? Er mag es bei persönlichen Anfragen selbst beantworten. Was er allein durch diesen Vergleich indirekt mitteilt, ist beklemmend für einen hochrangigen Staatsdiener und Bundestagsabgeordneten: Ich bin von Kopf bis Fuß auf Eigennutz eingestellt, wenn es um „meine“ Pensionen geht. Ans Gemeinwohl müssen andere denken, beispielsweise Arbeitslose und Rentner.

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