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Meinung: Ende mit Schrecken

Hilflos ist ein Staat, wenn er sich nicht gegen Politiker zur Wehr setzen kann, die im Schutze eines Mandats rechte Hetze betreiben wie die NPD im sächsischen Landtag. Noch hilfloser ist es jedoch, erst so zu tun, als könne man, um dann klein beizugeben.

Hilflos ist ein Staat, wenn er sich nicht gegen Politiker zur Wehr setzen kann, die im Schutze eines Mandats rechte Hetze betreiben wie die NPD im sächsischen Landtag. Noch hilfloser ist es jedoch, erst so zu tun, als könne man, um dann klein beizugeben. Erst wollte die Dresdner Staatsanwaltschaft prüfen, ob eine strafbare Volksverhetzung vorliegt, drei Tage später besinnt sie sich darauf, dass die Redefreiheit Abgeordneter absolut geschützt ist. Klar ist sie das, es steht übrigens im Grundgesetz, in den Landesverfassungen, und, damit auch Staatsanwälte es begreifen, noch einmal im Strafgesetzbuch. Was also soll das Geprüfe? Man sollte falsche Erwartungen lieber gleich enttäuschen: Das Strafrecht taugt nichts gegen Sachsens NPDFraktion. Leider taugt es ohnehin nur begrenzt gegen Holocaust-Relativierer. Die NPD muss man entweder politisch bekämpfen oder sie als verfassungsfeindlich verbieten. neu

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