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Meinung: Erbschaftsteuer und Postmonopol: Schröders doppelter Rückzieher

Gerhard Schröder hat es gar nicht gern, wenn unangenehme Entscheidungen anstehen. Dann wird er zum Medienkanzler.

Gerhard Schröder hat es gar nicht gern, wenn unangenehme Entscheidungen anstehen. Dann wird er zum Medienkanzler. Und sendet widersprüchliche Signale aus, die dem Volk suggerieren, er höre auf Kritik und nehme Rücksicht - siehe Erbschaftsteuer -, und zugleich egoistische Regierungsinteressen verdecken. Wie bei der Verlängerung des Postmonopols. Dabei ist das Briefporto in Deutschland im europäischen Vergleich schon unangemessen hoch. Warum setzt er die Post nicht unter Druck? So viel Verbraucherfreundlichkeit liegt offensichtlich nicht im Interesse des Hauptaktionärs der Post AG, des Bundes. Damit es nicht so auffällt, korrigiert der Kanzler bei der Erbschaftsteuer. Die soll nun doch nicht steigen. Warum aber haben dann fünf SPD-regierte Länder diesen Vorstoß unternommen? Droht die Neuauflage des Konfliktes von 1999, als einige Sozialdemokraten die höhere Erbschaftsteuer forderten, um so mehr soziale Gerechtigkeit durchzusetzen? Es sieht ganz danach aus. Zwei Jahre lang hätte etwas geschehen können, doch Schröder scheute das heiße Eisen - und hat die alte Debatte wieder am Hals. Die muss der Kanzler rasch beenden. Das Verfassungsgericht verlangt eine Neubewertung des Immobilienbesitzes bei der Erbschaftsteuer. Schröder kann dafür die Freibeträge so erhöhen, dass der Großteil der Eigenheim-Erben nicht Gefahr läuft, verkaufen zu müssen, um die Steuer zu bezahlen - vorausgesetzt, es handelt sich nicht um eine Villa in Berlin-Dahlem oder ein Ferienhaus auf Sylt. Deren Verkehrswerte dürften vernünftige Freibeträge überschreiten - aber bei Beträgen jenseits der Zwei-Millionen-Grenze ist Mitleid nur begrenzt angebracht. Ob Post, ob Steuer: Kanzler, entscheide! Wann, wenn nicht jetzt, nach zwei klaren Wahlerfolgen. ca

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