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Ermittlungen im Internet: Damals vor Troja reichte ein Pferd

Ob wir Deutschen das wohl auch noch einmal lernen: vernünftig streiten? Seit geraumer Zeit bewegt der „Bundestrojaner“ die Gemüter.

Von Robert Birnbaum

Ob wir Deutschen das wohl auch noch einmal lernen: vernünftig streiten? Seit geraumer Zeit bewegt der „Bundestrojaner“ die Gemüter, ein neues technisches Instrument, das Polizei und Geheimdiensten die Überwachung des Computers eines Terrorverdächtigen erlauben soll. Weil der Amtsspion im Rechner technisch neu und rechtlich ein Mittelding aus Telefonüberwachung und unbemerkter Hausdurchsuchung ist, braucht es dafür ein neues Gesetz.

Mit neuen Gesetzen, zumal solchen, die Bürgerrechte beschneiden, soll der Rechtsstaat sparsam umgehen. Andererseits ist nicht jedes neue Gesetz, selbst wenn es Bürgerrechte beschneidet, automatisch ein Schritt in den Überwachungsstaat. Es kann auch bloß der notwendige Schritt hinter dem Fortschritt der Technik her sein. Wenn Ermittler Briefe abfangen und öffnen dürfen, muss das Gleiche mit Mails auch möglich sein. Wenn Terroristen per Internet Botschaften austauschen, sollten ihre Verfolger deren Weg verfolgen dürfen. Wie der Rechtstaat damit umgeht, dass zunehmend per Internet telefoniert wird, und zwar verschlüsselt, wird die nächste Frage.

Kurz: Dass neue Techniken auch neue Ermittlungstechniken erfordern, erscheint so ganz falsch nicht. Die Computerszene läuft dagegen Sturm. Ein Teil der Wut beruht auf dem Irrglauben, dass der Kampf für die virtuelle Freiheit ein Kampf für die Freiheit selbst sei. Das wird falsch, sobald die virtuelle Welt für die wirkliche Welt zur Gefahr wird. Unsauber argumentieren auch Kritiker, die eine Zukunft ausmalen, in der jeder mit trojanischem Besuch des Bundeskriminalamts rechnen muss. Technisch wäre das vorstellbar. Aber das BKA ist nicht die Stasi. Der Rechtstaat hat es geschafft, für die Post- und Briefüberwachung Regeln zu finden. Die können Fehler, auch Missbrauch nie ganz verhindern, großflächigen Missbrauch aber sehr wohl. Mit den gleichen Mechanismen lassen sich dem Trojaner Zügel anlegen.

Zwei legitime Einwände gegen Hacker in Uniform sind vorstellbar. Der eine: Die Fernausspähung ist überflüssig, weil mit den klassischen Methoden das gleiche Ziel zu erreichen ist. Das glaube, wer mag. Bleibt die letzte Frage: Ist der Trojaner ein Eingriff in Bürgerrechte von ganz und gar neuer, nie dagewesener Qualität? Das glaube, wer will.

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