zum Hauptinhalt

Meinung: Erst der Zweck entweiht die Mittel

Neue Ergebnisse der Forschung vertiefen das Dilemma der Bioethik

Alexander S. Kekulé Seit vergangener Woche ist die USForscherwelt in Feierlaune. Wissenschaftlern der Harvard-Universität gelang es, erwachsene Zellen in einen embryonalen Zustand zurückzuversetzen, so dass daraus theoretisch neue Gewebe gezüchtet werden könnten. Bislang war das nur mit menschlichen Eizellen möglich, deren Verwendung ethisch umstritten ist. Das Team von Kevin Eggan schaffte diese „Reprogrammierung“ durch Verschmelzung einer Hautzelle mit einer gezüchteten embryonalen Stammzelle. Die so hergestellte Chimäre war „pluripotent“, das heißt, sie könnte sich – theoretisch – wie eine embryonale Stammzelle in jede beliebige Körperzelle verwandeln.

Zugleich enthielt sie alle Gene des erwachsenen Spenders der Hautzelle, so dass für diesen – sehr theoretisch – mit seinem eigenen Körper identisches Ersatzgewebe gezüchtet werden könnte. Damit, so jubelten die Forscher, könnte die umstrittene Verwendung menschlicher Eizellen und Embryonen für das therapeutische Klonen bald überflüssig werden. Für die US-Stammzellforscher, die durch die restriktive Haltung der Bush-Regierung unter Druck stehen, könnte das den ersehnten Aufschwung bedeuten. Aber leider nur theoretisch. Denn praktisch führt das Resultat aus Boston weder zu einer neuen Therapie, noch löst es das ethische Problem der Stammzellforschung.

Durch die Verschmelzung zweier vollständiger Zellen hat die entstandene Chimäre nämlich einen doppelten Chromosomensatz: Sie enthält nicht nur die (erwünschten) Gene des Spenders der Hautzellen, sondern auch sämtliche Chromosomen der embryonalen Stammzelle. Sofern sich daraus überhaupt neue Gewebe züchten lassen, könnten diese auf keinen Fall zur Therapie verwendet werden – unter anderem wegen der Gefahr, dass sie sich in Krebszellen verwandeln. Auch wenn es gelänge, die unerwünschten Chromosomen aus der Chimäre wieder herauszufieseln, stünden die Chancen für eine klinische Anwendung schlecht: Aus Mausexperimenten ist bekannt, dass die verjüngende Wirkung nach Entfernung der Stammzellgene wieder verloren geht.

Deshalb werden die Forscher auch weiterhin auf die Verwendung von Eizellen angewiesen sein, die als einzige einen magischen Jungbrunnen besitzen, der auch ohne Erbinformation funktioniert: Beim „therapeutischen Klonen“ werden die Chromosomen eines Erwachsenen in eine Eizelle eingespritzt, deren eigenes Erbmaterial vorher entfernt wurde. Dabei entsteht ein Embryo, der ausschließlich Erbmaterial des erwachsenen Spenders enthält, also zur Züchtung identischer Ersatzgewebe verwendet werden kann.

Das Dilemma der Bioethik entsteht dadurch, dass die Reprogrammierung mit Hilfe einer Eizelle immer zu einer „totipotenten“ Zelle führt. Im Gegensatz zu „pluripotenten“ Stammzellen, deren biologische Uhr weniger weit zurückgedreht ist, könnte aus totipotenten Embryozellen im Mutterleib theoretisch ein Mensch heranwachsen (das Klonschaf Dolly wurde so hergestellt). Wegen dieser „Potenzialität“ fordern Gegner des therapeutischen Klonens, jede totipotente Zelle unter den vollen Schutz der Menschenrechte zu stellen. Das deutsche Embryonenschutzgesetz basiert auf dieser Auffassung.

Biologisch gesehen ist der Übergang von Totipotenz zu Pluripotenz nur ein winziger Schritt. Bei der normalen Embryonalentwicklung sind die ersten vier oder acht Zellen totipotent – ihre Trennung führt zu eineiigen Mehrlingen. Einen Tag später sind die Embryozellen nur noch pluripotent. Dass hier der Unterschied zwischen Mensch und Nichtmensch liegen soll, ist ethisch nicht begründbar.

Früher oder später werden Biomediziner in der Lage sein, erwachsene Körperzellen allein durch Behandlung mit bestimmten Nährlösungen zu reprogrammieren. Bei einigen Experimenten ist gar nicht vorhersagbar, ob sie zur Reprogrammierung bis zur pluri- oder totipotenten Stufe führen. Wären bei Eggans Experiment zufällig totipotente Zellen entstanden, hätte ihm nach deutschem Recht Gefängnis gedroht.

Weil die biologischen Grenzen fließend sind, können sie nicht die Grundlage für die ethische Bewertung eines Experimentes sein. Entscheidend ist, was am Ende herauskommt: Die Herstellung geklonter Menschen (reproduktives Klonen) und Veränderungen des Erbguts der menschlichen Art (Keimbahneingriffe) müssen verboten sein. Dagegen kann die Aussicht auf Heilung schwerer Krankheiten die Verwendung früher embryonaler Zellen rechtfertigen.

Der Autor ist Institutsdirektor und Professor für Medizinische Mikrobiologie in Halle. Foto: J. Peyer

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false