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Fiskalpakt und Grundgesetz: Nichts ist ewig

Oh ja, man sollte gründlich prüfen, bevor man sich (nahezu ewig) bindet, das gilt für Ehen wie für Immobilienkäufe, Fitnessstudiomitgliedschaften und Handyverträge, und für völkerrechtliche Schuldenbremsen gilt es allemal. Darum handelt es sich bei dem Fiskalpakt, dem neuen Euro-Haushaltskontrollsystem, das nun der Ratifizierung in den Ländern „gemäß ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften“ bedarf, wie es im Vertragstext steht.

Oh ja, man sollte gründlich prüfen, bevor man sich (nahezu ewig) bindet, das gilt für Ehen wie für Immobilienkäufe, Fitnessstudiomitgliedschaften und Handyverträge, und für völkerrechtliche Schuldenbremsen gilt es allemal. Darum handelt es sich bei dem Fiskalpakt, dem neuen Euro-Haushaltskontrollsystem, das nun der Ratifizierung in den Ländern „gemäß ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften“ bedarf, wie es im Vertragstext steht. So wirbt die Regierung um Zweidrittelgefolgschaft, damit es später nicht wieder heißt, am Bundestag sei’s vorbeigegangen.

Ein vernünftiger Schritt. Im Zweifel für die größere der nötigen Mehrheiten. Angela Merkel weiß, was auf sie zukommt. Mit dem Bundesverfassungsgericht haben Regierung und Parlament einen stabilen Widerpart ihrer Europapolitik bekommen, die Richter haben das parlamentarische Budgetrecht als integrationsfest geweiht. Wer den Bürgern im Namen der EU in die Staatskasse greift, bekommt etwas auf die Finger.

Und wenn wir es sind, die hineingreifen wollen und mehr nehmen, als Europa erlaubt? Die Linken sehen die Budgethoheit beschnitten und wollen nach Karlsruhe. Die Grundgesetz-Schuldenbremse könne man zur Not wieder abschaffen, sagen sie, die des Fiskalpakts nicht. Ein triftiges Argument. Zum Budgetrecht gehört nicht nur die Freiheit, Geld, das einem gehört, auszugeben, sondern auch jenes, das einem nicht gehört, zu leihen. Andererseits müssen nicht beide Befugnisse mit denselben Mitteln verteidigt werden. Im Fiskalpakt verpflichtet sich der Bund zu Grenzen, die er zuvor freiwillig selbst gezogen hat. Wenn die EU diese nun überwachen soll, muss darin noch kein verfassungswidriger Eingriff liegen, der unsere Souveränität verletzt.

Kein Kläger sollte sich deshalb entmutigt fühlen. Zum Trost: Ewig ist nichts auf dieser Welt. Es stimmt, aus Karlsruhe kommt viel Mahnendes, und mit dem Urteil zur Griechenlandhilfe im vergangenen September ist die EU-Integrationskontrolle per Verfassungsbeschwerde zum Recht für jedermann geworden. Doch letztlich geht es den Richtern vor allem darum, die Stabilitätsansprüche aus dem Maastricht-Vertrag zu fixieren. Der Politik sind sie damit wohl näher, als es scheint.

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