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Rot-Schwarz ist bei der Vorratsdatenspeicherung schon wieder am Streiten.

© dpa

Gastbeitrag: Die Große Koalition ist eine Gefahr für die Privatsphäre

Union und SPD wollen das Rad zurückdrehen, wenn es um Bürgerrechte geht. Das meint Marco Buschmann, Generalsekretär der FDP in NRW, in einem Gastbeitrag für den Tagesspiegel. Vor allem die Vorratsdatenspeicherung berge ein kaum beherrschbares Sicherheitsrisiko für den Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre.

Retro scheint das eigentliche Motto dieser Großen Koalition zu sein: Gefälligkeitspolitik statt Ausgabendisziplin, Bürokratisierung statt Wettbewerbsfähigkeit und Law-and-Order statt Bürgerrechte. Längst überkommen geglaubte Politikkonzepte erleben dank breitester parlamentarischer Mehrheiten ihr Revival. Mit so viel Machtkonzentration glauben Union und SPD sogar, das Rad der Zeit zurückdrehen zu können. Verfassungsändernde Mehrheit und die dazugehörige Mini-Opposition kein gutes Klima für die Rechte des Bürgers.

Die Koalitionäre wollten diesem Eindruck wohl entgegentreten. Sie wählten immerhin auf den Seiten 11 und 144 ihres Koalitionsvertrags Kapitelüberschriften, in denen das Wort Bürgerrechte verwendet wird – das war’s. Kein Wort davon im konkreten Vertragstext. Und genauso verhält es sich mit dem gesamten Koalitionsvertrag: Bürgerrechte bleiben bloße Überschrift. In Wahrheit werden Freiheit und Datenschutz systematisch geschwächt und ein Rollback in der Rechtspolitik eingeläutet:

Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung

Die Große Koalition wird die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen, die das Bundesverfassungsgericht gekippt und die FDP stets verhindert hat. Dabei werden Telekommunikationsdaten aller Bürger ohne jeden Verdachts- oder Gefahrenhinweis gespeichert. Jedermann wird zum Verdächtigen.

Die ungeheuren Mengen personenbezogener Daten, die auf diese Weise gespeichert werden, bergen ein kaum beherrschbares Sicherheitsrisiko für den Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre. Ein angemessener Nachweis des Nutzens für die Strafverfolgung ist bis heute nicht erbracht.

Die angeblichen Sicherungen, auf die sich Union und SPD verständigt haben, ändern daran nichts. Denn auch ein Richtervorbehalt verringert nicht die Gefahr des Missbrauchs dieser Datenmengen durch Kriminelle. Eine Verringerung der Speicherfristen von sechs auf drei Monate ist ein gradueller Fortschritt, ändert aber an der wesentlichen Eingriffsintensität nichts. Denn bereits das Wissen, dass Aufzeichnungen über jede SMS, jedes Telefonat und E-Mail-Kommunikation überhaupt gespeichert werden, stört das Kommunikationsverhalten der Menschen: Niemand, der sich beobachtet fühlt, kann ebenso frei kommunizieren wie jemand, der unbeobachtet ist.

Liquidation der Stiftung Datenschutz

Die Große Koalition will die eigenständige Existenz der Stiftung Datenschutz beenden, noch bevor sie ihre Tätigkeit richtig aufnehmen konnte. Hier hat sich offenbar voll und ganz die CSU durchgesetzt, die dieses Projekt von Anfang an bekämpft hat. Dabei sollte dem Thema Datenschutz gerade in Zeiten der NSA-Affäre höhere Priorität und nicht weniger eingeräumt werden sollte. Daher ist es richtig, Institutionen zu schaffen, die sich gezielt und unabhängig damit beschäftigen, wie der Schutz personenbezogener Daten im Alltag und für die Bürger nachvollziehbar gewährleistet werden kann.

Angriff auf private Computer durch Quellen-TKÜ

Die Große Koalition will Regelungen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) einführen, „um unter anderem das Bundeskriminalamt bei seiner Aufgabenerfüllung zu unterstützen“. Die Zielrichtung der Maßnahme ist somit klar: Mehr Kompetenzen für die Sicherheitsbehörden zulasten der Privatsphäre der Bürger. Denn bei der Quellen-TKÜ dringen die Sicherheitsbehörden in Computer von Bürgern oder Unternehmen ein, infizieren sie mit einer Software, die dann an die entsprechende Sicherheitsbehörde Daten noch vor einer eventuellen Verschlüsselung versendet.

Zur Quellen-TKÜ hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur heimlichen Onlinedurchsuchung ausgeführt, dass „mit der Infiltration die entscheidende Hürde genommen ist, um das System insgesamt auszuspähen“. Die Quellen-TKÜ bedient sich prinzipiell der gleichen Technik wie die heimliche Onlinedurchsuchung. Zwar soll das aufgespielte Überwachungsprogramm auf Daten laufender Telekommunikationsvorgänge beschränkt sein; dies kann jedoch nicht garantiert werden. Niemand kann ausschließen, dass auch Daten erfasst werden, die noch nicht oder nicht mehr Gegenstand laufender Telekommunikationsvorgänge sind.

Ausweitung von Massen-Gentests

Die Große Koalition will die Verwertbarkeit sogenannter Beinahetreffer im Rahmen von Massen-Gentests zulassen. Dabei wird über genetische Verfahren ermittelt, ob ein Verwandter der getesteten Personen als Täter infrage kommt. Der Bundesgerichtshof entschied im Jahr 2012, dass die Verwertung eines Beinahetreffers als Verdachtsmoment einen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Teilnehmer der DNA-Reihenuntersuchung darstellt, für die keine gesetzliche Regelung existiert.

Bei Einführung einer gesetzlichen Regelung besteht die Gefahr, dass die Rechte zur Belastungsverweigerung enger Angehöriger leerlaufen. Denn zum Zeitpunkt der Reihenuntersuchung und der Abgabe einer Einverständniserklärung durch die Teilnehmer mit Beinahetreffer-Untersuchungen ist keinem Teilnehmer klar, dass später gegen eigene Verwandte ermittelt wird. Für die Bewertung von Belehrungen hat der Deutsche Anwaltverein bereits darauf hingewiesen, dass „Inhalt und Tragweite von Belehrungen in solchen – regelmäßig angespannten – Situationen kaum erfasst und verstanden werden.“ Zumal ein enormer öffentlicher Druck zur Teilnahme an dem Test ausgeübt wird, der „von allen infrage kommenden Personen erwartet, dass sie an ihm teilnehmen“. Für dieses Problem sieht der Entwurf des Koalitionsvertrages keinerlei Lösung vor.

Dem Koalitionsvertrag mangelt es also nicht nur an wirtschaftlicher Vernunft und bezahlbarer Politik, sondern vor allem an einem modernen Gesellschaftsbild – mit freien Bürgern, deren individuelle Rechte der Staat respektiert, statt sie wie Verdächtige zu behandeln und auszuspähen.

Marco Buschmann

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