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Gerhart Baum

© dpa

Gastkommentar: Wem keine Ehre gebührt

Heute wird ein Staatspräsident in sein Amt eingeführt, nach dem der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) wegen Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen mit Haftbefehl fahndet. Diplomaten von EU-Staaten werden bei der feierlichen Zeremonie anwesend sein.

Es handelt sich um Omar al Baschir, den Staatspräsidenten des Sudan, der vor 21 Jahren durch einen Staatsstreich an die Macht gekommen war. Die Wahlen Anfang April, durch die er jetzt in seinem Amt bestätigt wurde, sind das Ergebnis eines Friedensabkommens aus dem Jahre 2005 zwischen der National Congress Party im Norden und der Befreiungsbewegung des Südsudans. Ein jahrzehntelanger Bürgerkrieg wurde dadurch beendet. Im Januar 2011 soll im Süden ein Referendum folgen, das wahrscheinlich die Abtrennung des Südens zur Folge haben wird.

Wie verhalten sich die westlichen Demokratien angesichts dieser Amtseinführung? Einmal war es keine Wahl, die diesen Namen verdient. Grundvoraussetzungen für freie Wahlen – also Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit – waren nicht garantiert. Es kam zu Wahlfälschungen. Erwartungsgemäß wurde die National Congress Party im Norden überall bestätigt und al Baschir als Präsident des Gesamtsudans wiedergewählt.

Wichtig ist jetzt die Frage, wie die Staatengemeinschaft mit al Baschir umgeht. Im Darfurkonflikt, und darauf bezieht sich der Haftbefehl, hat die Regierung in Khartum die Menschenrechte und die Regeln des Völkerrechts missachtet. Einige hunderttausend Menschen sind ermordet worden. Mehr als zweieinhalb Millionen leben unter kümmerlichen Umständen in Lagern. Ein Friedensschluss ist nicht absehbar. Zusagen, die al Baschir vor der Wahl den Rebellengruppen gegeben hatte, werden nicht mehr eingehalten.

Es war ein Schritt von historischer Tragweite, als der Sicherheitsrat im Jahre 2005 den Internationalen Strafgerichtshof beauftragte, die Situation in Darfur zu untersuchen. Das Ergebnis waren Haftbefehle gegen verantwortliche Regierungsmitglieder und im letzten Jahr gegen den Staatspräsidenten selbst. Dieser bestreitet die unzweideutige Legitimation des Gerichtshofs und verweigert jegliche Zusammenarbeit.

In vorbereitenden Sitzungen der letzten Tage haben die EU-Regierungen versucht, eine einheitliche Position zur Amtseinführung von al Baschir zu entwickeln. Sie werden wohl eine gemeinsame Erklärung abgeben. Welcher Diplomat welcher Rangordnung für die einzelnen Länder an der Amtseinführung teilnimmt, blieb umstritten. Deutschland bestand auf einer rangniederen Repräsentanz. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch forderte einen Boykott der Zeremonie.

Was auch immer geschieht: Es geht jetzt um die Autorität des Internationalen Strafgerichtshofs. Es darf auf keinen Fall der Eindruck entstehen, dass seine Entscheidung durch eine teilweise zweifelhafte Wahl erledigt ist. Bis heute fehlt es an geschlossenem gemeinschaftlichem Handeln der Völkergemeinschaft. Der Sudan konnte sich stets auf deren Uneinigkeit verlassen. Eine kritikwürdige Rolle spielen zurzeit die USA, denen ein guter Draht zu al Baschir zur Umsetzung des Friedensabkommens wichtiger ist als der Respekt vor dem Internationalen Strafgerichtshof und den Menschenrechten. Der heutige Tag ist also auch die Bewährungsprobe dafür, wie die freie Welt mit Völker- und Menschenrecht umgeht.

Der Sudan, so hat es auch der Bundestag im März in einer Resolution zum Ausdruck gebracht, braucht einen Frieden, der alle Regionen umfasst. Doch es ist zu befürchten, dass Khartum sich nach der Amtseinführung von al Baschir wieder so stark fühlt, dass der Konflikt erneut eskaliert. Dann sind die Umsetzung des Friedensabkommens und das Referendum gefährdet. Mit ihrer heutigen Ehrerbietung für Baschir könnten die Diplomaten nicht nur dem IStGH geschadet, sondern auch den Menschen im Sudan einen Bärendienst erwiesen haben.

Der Autor (FDP) ist ehemaliger UN-Sonderbeauftragter für die Menschenrechte im Sudan.

Gerhart Baum

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