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Gelöbnis vor dem Reichstag: Alles, was recht ist

Die 500 Bundeswehr-Rekruten werden den Fahneneid nun doch auf dem Platz der Republik leisten. Einige Fragen bleiben offen.

Muss man sich über eine falsche Behördenentscheidung erst laut und öffentlich aufregen, damit dann richtig entschieden wird? Nach der Diskussion um das von der Bundeswehr vor dem Reichstag geplante, dann vom Bezirk Mitte untersagte und zu guter Letzt jetzt erlaubte Gelöbnis von Rekruten gewinnt man diesen Eindruck. Die 500 angehenden Soldatinnen und Soldaten werden nun doch am Jahrestag des gescheiterten Attentats auf Adolf Hitler den Fahneneid auf dem Platz der Republik leisten. Der Bezirk Mitte hatte die Erlaubnis zunächst unter fadenscheinigen Gründen verweigert. Das wurde nun, nicht zuletzt unter dem Druck des Regierenden Bürgermeisters, korrigiert, nachdem ein Aufschrei der Empörung durch die Stadt gegangen war. Das ist die eine Seite eines gesellschaftlichen Konfliktes. Die andere muss die Bundeswehr selbst berücksichtigen. Es geht nicht an, die Umgebung großflächig zu sperren, weil das Militär angeblich nur so die Ordnung aufrechterhalten kann, während es dem Verteidigungsminister tatsächlich nur darum zu tun ist, etwaige Demonstranten auf Abstand zu halten. Dass dies nicht zulässig ist, hat ein Berliner Gericht schon vor zwei Jahren zulasten der Bundeswehr entschieden. apz

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