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Meinung: Gen-Dateien: Mein Fingerabdruck gehört mir

Als die Ermittler zunächst wochenlang vergeblich nach Ulrikes Mörder suchten, wurde der Ruf nach einer möglichst umfassenden Datei mit genetischen Fingerabdrücken immer lauter. Diese Stimmung half auch jenen, die die Vorstellung ganz praktisch fanden, einsitzenden Straftäter automatisch ihren genetischen Fingerabdruck abzunehmen - und ihn zu speichern.

Als die Ermittler zunächst wochenlang vergeblich nach Ulrikes Mörder suchten, wurde der Ruf nach einer möglichst umfassenden Datei mit genetischen Fingerabdrücken immer lauter. Diese Stimmung half auch jenen, die die Vorstellung ganz praktisch fanden, einsitzenden Straftäter automatisch ihren genetischen Fingerabdruck abzunehmen - und ihn zu speichern. Mit dem gestrigen Urteil hat Karlsruhe die Grenzen noch enger gezogen. Je schwerwiegender eine Straftat war, um so eher dürfen die sensiblen Daten des Verurteilten gespeichert werden. Bei Bewährungsstrafen ist dies nur ausnahmsweise zulässig. Und: Je länger die Bewährungsstrafe zurück liegt, um so eher muss auf den Fingerabdruck verzichtet werden. Vor allem aber muss der Richter den Einzelfall prüfen. Das hatte Karlsruhe bereits im Januar klargestellt. In der Praxis jedoch neigen die Gerichte offenbar zu einer exzessiven Datensammlung. Zurück zum Fall Ulrike: Bei der gestrigen Entscheidung ging es nicht um eine verdachtsunabhängige Datenerfassung, sondern um bereits verurteilte Straftäter, bei denen man eine Wiederholungsgefahr vermutet. Wenn aber hier das Persönlichkeitsrecht so stark wiegt, dürfte klar sein: Ein Zwangstest aller in Deutschland lebenden Männer wäre von der Verfassung nicht gedeckt.

ukn

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