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Meinung: Gentests: Kalte Gerechtigkeit

Englische Versicherungen dürfen jetzt von ihren Kunden verlangen, ihnen die Ergebnisse von Gentests für vererbbare Krankheiten mitzuteilen. Ja, heißt es aus der Londoner Regierung, das gilt nur für eine einzige Erbkrankheit, Chorea-Huntington, eine Gehirnerkrankung.

Englische Versicherungen dürfen jetzt von ihren Kunden verlangen, ihnen die Ergebnisse von Gentests für vererbbare Krankheiten mitzuteilen. Ja, heißt es aus der Londoner Regierung, das gilt nur für eine einzige Erbkrankheit, Chorea-Huntington, eine Gehirnerkrankung. Warum diese Regelung jedoch nicht auch auf andere Erbkrankheiten wie Alzheimer oder Brustkrebs ausgedehnt werden wird, ist nicht ganz klar. Ethische Einwände können es nicht sein.

Klar, sagt die Londoner Regierung weiter, man muss diese Tests nicht machen. Aber wer sich keinem Gentest unterzieht, der kann sofort von der Versicherung abgelehnt werden. Alles im Interesse des Kunden, erklären die britischen Privatversicherungen. Früher musste jeder, der erblich mit Chorea-Huntigton vorbelastet schien, eine Risikozulage zahlen. Jetzt können manche mit dem Gentest zeigen, dass sie nicht erblich vorbelastet sind - und deshalb auch nicht mehr Geld zahlen müssen. Gentests sind also gerecht. Wer ein teures Auto fährt, muss viel zahlen, wer eine teure Krankheit hat auch. Klar, das ist gerecht.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Diagnoseverfahren bleibt das Ergebnis eines Gentest immer gleich. Egal wie alt der Getestete ist, egal ob die Krankheit erst in 50 Jahren ausbricht, ob sie schwer oder leicht sein wird und ob sie überhaupt auftritt. All das kann kein Test erzählen, denn die Gene bleiben immer gleich.

Und? Wie werden die Risikogruppen reagieren? Sie werden sich eine Versicherung suchen, die keinen Gentest fordert. Oder sie bleiben unversichert. Die Möglichkeiten, die eine Früherkennung bieten könnte, sind damit verschenkt. Damit verkümmert ein medizinisches Instrument zu einem diagnostischen Ausschlussverfahren jener, für deren Hilfe es gedacht war. In Deutschland gibt es noch keinen obligatorischen Gentest. Liegt bei einem Patienten jedoch ein Gentest vor, dann muss auch er das Ergebnis der Versicherung mitteilen.

Und langfristig? Wer Gentests erlaubt, muss auch Präimplantationsdiagnostik erlauben, den Gentest am künstlich befruchteten Embyro. Das ist nur gerecht, denn ob man ein teures Auto kaufen möchte oder nicht, das darf man ja auch selbst entscheiden. Und wer sich ein "teures" Kind nicht mehr leisten kann, der muss auch die Möglichkeit haben, sich dagegen zu entscheiden. Das ist gerecht, in der neuen, kalten Logik der Biotechnologie.

Kerstin Kohlenberg

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