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Meinung: Geräuschkulisse

„Der Lärm der anderen“ vom 28. Januar Wieviel Rechtssicherheit haben betroffene Bürger in Lärmfragen?

„Der Lärm der anderen“ vom 28. Januar

Wieviel Rechtssicherheit haben betroffene Bürger in Lärmfragen? Lautstärke erhöht ab einer bestimmten Größe das Gesundheitsrisiko. Das ist bekannt, und Rechtsvorschriften regeln notwendige Abstandsmaße. Der unhörbare pulsierende Infraschall, der etwa von Windkraftanlagen erzeugt wird, soll ebenfalls das Gesundheitsrisiko erhöhen. Großflächige Reihenuntersuchungen in Sachen Lärm stehen aber in Deutschland aus. Wer soll hier einem Risiko ausgesetzt werden? Es existieren unterschiedliche Regelungen zum Lärm in den einzelnen Bundesländern und in den verschiedenen Staaten der Welt. In Australien ist ein Mindestabstand von 10 000 Metern zu WKA Pflicht, in Deutschland durchschnittlich 1000 Meter. Trotz Repowering, der Vergrößerung von WKA ins Gigantische, passen die Bundesländer die Mindestabstandsregelungen den Neuerungen der Anlagen nicht an. Warum?

Bernd Baumgart, Berlin-Reinickendorf

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