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Gläubige Muslime in der Moschee

© AFP

Gericht verbietet Beschneidungsfest an Karfreitag: Lasst sie beten, lasst sie feiern

Ein Kölner Gericht hat ein muslimisches Beschneidungsfest am Karfreitag verboten, weil der christliche Feiertag Vorrang habe. Ein befremdlicher Beschluss aufgrund befremdlicher Gesetze. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Integration, das wird am Ende die Antwort auf die kleinen Fragen sein. Eine hat das Kölner Verwaltungsgericht jetzt gegeben: Am Karfreitag sollen Muslime ihre Beschneidungsfeste zu Hause feiern oder gar nicht. Immerhin haben sie nicht das Ritual als solches verboten, wie es vor drei Jahren in der Diskussion war. Doch verweist der Richterbeschluss auf Seiten des Problems, die der westlich-weltliche Radar selten erfasst. Welche Gesetze sind es eigentlich, die Andersgläubigen und Nichtgläubigen an christlichen Feiertagen ihre privaten Feste verhageln? Und welches Denken regiert in Bürokratenköpfen, diese im Zweifel gegen andere Religionsgemeinschaften oder Amüsierwillige oder jene auszulegen, bei denen beides zusammenfällt? Die richterliche Entscheidung mag noch halbwegs rational sein, für die ihr zugrunde liegenden Vorschriften gilt das nicht. Es ist befremdlich, den Islam für seine Unfreiheiten in einem Staat zu kritisieren, der meint, er müsse im Namen heiliger Christenheit gesetzliche Tanzverbote erlassen. Für ein Miteinander braucht es stets mehrere und zugleich solche, die leben und leben lassen können. Wenn die Islamisierung des Abendlandes langsam ein Gefühl dafür weckt, kann sie so schrecklich nicht sein.

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