zum Hauptinhalt

Gesellschaft: Die Rückkehr der Ehre

Eva Herman, Christian Klar und die Stasi-Spitzel: In der Mediengesellschaft steht die Würde des Menschen auf dem Spiel.

Zu den eher ungewöhnlichen Fragen, die im Rezessionsjahr 2009 nach Antwort suchen, gehört die nach dem Stellenwert der Ehre. Sie ist hoch aktuell und mit den kommenden Multi-Jubiläen eng verbunden, wenn man sich neben 20 Jahren Mauerfall vor Augen führt, dass vor 60 Jahren die Menschenwürde an den Anfang des Grundgesetzes gelangte und vor 20 Jahren ein Informatiker das World Wide Web erfand. Und gleich zu Jahresanfang läuft ein neunfacher Terrormörder durch Berlin, ein Mann, der jede bürgerliche Ehre verloren haben müsste, und reklamiert, man habe seine Privatsphäre zu respektieren. Es stehen Diskussionen um die Ehre an, die sehr weit reichen werden.

Ausgerechnet Ehre? Ehre, meinen viele, gehöre zu den überholten Mustern vormoderner Gesellschaften. Wer an ihr festhält, ist bestenfalls integrationsunwillig, im schlimmsten Fall zum „Ehrenmord“ bereit. Doch so einfach ist es nicht. Ehre ist in freiheitlichen, säkularen Gemeinschaften ebenso ein zentrales Motiv wie in Arabien oder China. Das wird plausibel, wenn man einmal nicht von Ehre redet, sondern von ihrer westlichen Spielart, für die wir einen komplizierten Kunstbegriff ersonnen haben, die Menschenwürde.

Denn Ehre ist, abstrakt betrachtet, etwas nicht viel anderes als der Schutz des Einzelnen vor dem Kollektiv. Sie bezeichnet einen inneren und äußeren Widerstand, den das Individuum der Gemeinschaft entgegensetzen kann. Ganz so, wie die Menschenwürde. Deren Funktion lässt sich bereits daran erkennen, wie die deutschen Verfassungsinterpreten sie einst als Schutzrecht ausgestaltet haben. „Es widerspricht der menschlichen Würde, den Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen“, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Der Vordenker der Formel, der Jurist Günter Dürig, sagte es so: „Die Menschenwürde ist getroffen, wenn der konkrete Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, zur vertretbaren Größe herabgewürdigt wird.“

Menschenwürde ist nicht bloß als Schutz gegen den Staat angelegt, sie prägt auch andere Verhältnisse, in denen der Einzelne einem Kollektiv gegenübersteht, insbesondere die mit beständigem Anschwellen von Produktion, Verbreitung und Konsum immer wichtiger werdenden Verhältnisse in den Medien. Individualität steigert Auflage, Klickzahlen und Einschaltquoten. Persönlichkeit und Nähe machen Ereignisse fühlbar, Schicksal ist aufregend. Personen bilden ein wichtiges, wenn nicht das wichtigste Muster für den Streit um politische Macht und gesellschaftliche Werte.

Oft verlaufen die Begegnungen zwischen Mensch und Medien konfliktfrei, meist sogar zum Nutzen beider Seiten. Kommt es gleichwohl zum Streit, entscheiden nicht politische, moralische oder historische Argumente, es entscheidet die Reichweite des Persönlichkeitsrechts. Es ist die etwas kleinere Münze, in der ein Rechtsstaat im zivilen Alltag die Menschenwürde ausbezahlt. Niemand in dieser häufig rotierenden, manchmal aufgeheizten und gelegentlich bis ins Privateste vordringenden Mediengesellschaft muss es dulden, in der öffentlichen Erörterung zum bloßen Mittel, zur vertretbaren Größe herabgewürdigt zu werden. Niemand, auch wenn er eine noch so krumme Karriere hingelegt hat: Gefeuerte Fernsehmoderatorinnen so wenig wie Ex-Terroristen, betrogene Milliardärinnen, spleenige Sadomasochisten oder sogar ehemalige Stasispitzel.

Dass dieser Respekt vor Individualität und ihr Zusammenhang mit der Menschenwürde keineswegs als selbstverständlich wahrgenommen wird, lässt sich etwa am Beispiel Eva Hermans studieren. Die Tagesschau-Sprecherin verlor ihren Beruf, nachdem man ihr vorgeworfen hatte, sie habe die Familienpolitik der Nazis gelobt. In wenigen Tagen wird ihr Fall vor Gericht verhandelt. Tatsächlich hatte sie bei einer Pressekonferenz krude Attacken gegen die Achtundsechziger geritten. Es gab aber kein Hitler-Lob. Dennoch, Eva Herman schrumpfte, als Nazifreundin geschmäht, zur vertretbaren Größe, final gedemütigt durch den Rauswurf aus einer Talkshow. Das Kollektiv hatte gesprochen. Jetzt kämpft Herman, das Individuum, um ihren Job. Und um ihre Ehre.

Vergleichbares wiederfuhr dem britischen Autorennsportfunktionär Max Mosley, dessen Name für den größten Konfliktfall in der jüngeren europäischen Pressegeschichte steht. Seine Millionenklagen auf Schadenersatz sind eingereicht. Mosley hatte in einem Londoner Keller mit Prostituierten Gefängnisszenen nachgespielt und wurde heimlich gefilmt. Eine Nazi- Sex-Orgie, hieß es, weil Mosley Sohn eines britischen Faschistenpaares ist und bei einigen Szenen Deutsch sprach. Aber der Nazi- Vorwurf war falsch, wie bei Eva Herman. Dennoch, wieder hatte das Kollektiv sein Urteil gefällt. Mosley, das Individuum, will nun seine Ehre zurück.

Selbst einem Individuum wie Christian Klar kann man seine Ehre nicht absprechen. Er hat gebüßt, soll sich resozialisieren. Man wird das zu achten haben, muss ihn weitenteils beschweigen, obwohl die RAF als historischer Kontext in Büchern, Filmen und Dokumentationen so präsent ist wie nie und zu Klars Mordtaten bis heute ermittelt wird. Beschwiegen werden müssen hätte auch der Fehltritt Susanne Klattens, der demnächst in einem Strafprozess verhandelt wird. Weil die betrogene Milliardenerbin immer jemand war, der sich der Öffentlichkeit entzog und es an ihrem Intimfall kein gerechtfertigtes Interesse gibt. Aber Persönlichkeitsrechte sind, zum Glück für das Kollektiv, für das Individuum disponibel. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Der komplizierteste und folgenreichste Streit um die Ehre kündigt sich in Klagen früherer Stasi-Spitzel an, die sich nicht mit Namen veröffentlicht sehen wollen. Es sind keine Straftäter, also haben sie kein Recht auf Resozialisierung wie Christian Klar. Aber sie haben, wie jeder Mensch, ein Recht auf den Schutz ihrer Persönlichkeit. Wie wenig auch dies als selbstverständlich gelten kann, zeigen die Reaktionen auf deren Vorgehen, nicht zuletzt die der Stasi-Unterlagenbehörde. Die Täter würden frecher, heißt es, es sei dreist, die Justiz zu bemühen. In solchen Worten offenbart sich die befremdliche Überheblichkeit vermeintlicher Ideologiegewinner. Und statt pragmatisch über Umfang und Einschränkung von Persönlichkeitsrechten nachzudenken, wird in der Debatte ein angebliches „Recht auf Vergessen“ gegen ein angeblich der korrekten Historie dienendes „Recht auf Namen“ konstruiert, also eine neue Schlussstrichdebatte angezettelt, die weder erforderlich ist noch weiterführt.

Angemessener wäre, sich darüber klar zu werden, wer neben den wenigen Historikern wirklich an der DDR-Geschichte schreibt, es ist die Unterhaltungs- und Informationsindustrie, es sind die Medien. Sie genießen einen privilegierten Zugang zu dem so gewaltigen wie giftigen Aktenschatz, der neben den Mauertoten und den Opfern der Willkürjustiz das zentrale Unrecht des SED-Staates markiert, die totalitäre Ausforschung seiner Bürger. Wie dieses System planmäßig jeden Rest von Privatheit atomisierte, ist weltweit einzigartig. Doch so lohnend und wichtig Aufarbeitung ist, die Staatssicherheit war trotz ihres administrativen Anstrichs eine kriminelle Organisation, die sich an keine Ethik oder Verfassung gebunden fühlte. Ein Rechtsstaat kann solchen Nachlass nur mit spitzen Fingern anfassen, sonst hätte er die Bezeichnung nicht verdient.

Anders als es die Unterlagenbehörde mit ihrer Chefin Marianne Birthler darstellt, ist vorrangiges Ziel des einschlägigen Gesetzes deshalb auch nicht die Veröffentlichung, schon gar nicht die von Namen. Vielmehr sollen „Einzelne“ ihr Schicksal klären können. Und „Einzelne“ sollen davor geschützt werden, dass die Akten sie in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzen, einschließlich der Spitzel selbst. Erst dann kommt die öffentliche, die kollektive Aufarbeitung. Und Aufarbeitung heißt nicht, dass Stasi-Opfer oder gar die Medien jeden Stasi-Täter an den Pranger stellen dürfen. Die öffentliche Debatte unterspielt diese Faktoren. Sie verfängt sich in Moral- und Geschichtsbegriffen, die für die Frage nach Respekt vor dem Individuum eine untergeordnete Rolle spielen. Die üblichen pauschalen Kategorien führen zum immergleichen, mitunter ermüdenden Kampf um politische Deutungshoheit. Dabei war die DDR zwar schlimm, doch harmlos genug, dass man sich ohne Schamfrist und Tabus dem Einzelnen, Kleinteiligen, den Schicksalen und Biografien zuwenden könnte.

Ob im Fall Herman, Mosley, Klar, Klatten oder dem der StasiSpitzel: Jedes Mal stehen Informations- und Deutungsansprüche des Kollektivs der Ehre des Individuums gegenüber. Solche Fragen hat die sich mit dem Internet konstituierende, in Teilen „neue“ Öffentlichkeit bislang vernachlässigt. Gerade im virtuellen Raum gehörte es lange zu den Gepflogenheiten, sich über die Ehre der anderen keine großen Gedanken zu machen. Wer mahnte und warnte, galt als Spießer oder Spielverderber.

Dabei war früh absehbar, dass fast alles, was für die Presse an Sorgfalts- und Achtungspflichten entwickelt worden war, auf die Internetöffentlichkeit übertragen werden würde. Die Vermassung der Massenkommunikation, wie sie durch Fotohandys, Webcams „Leserreporter“, Blogger und dergleichen angestoßen wurde, wird demnächst mit dem mobilen Internet weiteren Schub erfahren. Zunächst hatte man noch geglaubt, die normative Kraft des Kollektiven verdränge die von vielen als überzogen empfundene Achtung vor dem Individuum. Die daraus folgende Enthemmung wurde als revolutionärer Geist des Netzes gepriesen, während zugleich in der Fernsehunterhaltung letzte Schamschranken fielen, man den Ausverkauf der Würde endgültig zum Amüsierkonzept erhob. Doch anders als das Publikum legte die Justiz und zuweilen auch die Politik etwas mehr Wert auf den Achtungsanspruch des Einzelnen. Grund dafür war auch, dass die konventionellen Medien als lange von allen gehätschelte Institution ihre Konturen zu verlieren begann. Auf ihre Selbstdisziplin war kein Verlass mehr.

Gerade die Justiz wird weiter darauf reagieren, indem sie mit der Stärkung der Persönlichkeitsrechte eine Art Generalprävention betreibt. Der Weckruf dafür kam aus Straßburg, vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, der mit einem Urteil zu Prinzessin Caroline die abgestumpften Sinne schärfte. Seitdem haben Promis auch dann eine Privatsphäre, wenn sie ihre vier Wände verlassen. Der Spruch wird bis heute in Deutschland viel kritisiert, weil er den Medien keine Sicherheit bietet, über was sie noch berichten können. Das mag stimmen, nur hat Unsicherheit im Kontakt mit den persönlichen Sphären der anderen einen schätzenswerten Vorzug. Sie führt zur Vorsicht. Man könnte auch sagen: zu mehr Respekt.

Das harte Einfordern von Respekt muss nicht verwundern, wenn man bedenkt, welche Rolle das Individuum für die Definition von Rechten spielt – die entscheidende. Wer in einer Demokratie die Macht hat, bestimmt die Mehrheit. Das Recht ist als Schutz für den Einzelnen da. Deshalb steht die Menschenwürde nicht nur am Anfang des Grundgesetzes, sondern ist mit den allgemeinen Menschenrechten zur Generaltugend der westlichen Wertegemeinschaft avanciert. Sie ist keine Floskel für Feiertagsreden, sondern das Ergebnis von über zweitausend Jahren abendländischer Ideengeschichte. Die Web-Welt, die in so einzigartiger Weise und Geschwindigkeit Nachrichten und Bilder ebenso verbreitet wie Vorwürfe und Gerüchte, die Konvergenz produziert und Klischees verstärkt, kontrastiert mit dieser Tradition. Denn Respekt vor dem Individuum verlangt Muße und genaues Hinschauen, um Unterschiede zu erkennen, während die Neuigkeiten im Netz so stark beschleunigt werden, dass Mensch und Würde auseinanderdriften.

Wenn sich die Akteure nicht selbst Zügel anlegen und das Tempo drosseln, werden es die Betroffenen tun. Die Justiz wird ihnen in vielen Fällen beispringen, auch wenn es Kopfschütteln auslöst. Nur weil kollektive Ansprüche sorgsam gegen individuelle abgewogen werden müssen, ist weder die Pressefreiheit oder der investigative Journalismus in Gefahr noch die Aufarbeitung der jüngsten deutschen Geschichte. Statt Kollektivismus als Prinzip zu setzen, müssen die Rechte von Tätern, Prominenten und vermeintlichen Skandalfiguren ebenso geachtet und gewogen werden wie Ansprüche von Opfern und Medien. Oder will jemand die DDR zurück?

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false