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Meinung: GEZ - Ein besonders ausgeklügeltes System

„Service statt Zwang“ vom 2. Juni Gebühren werden für die konkrete Inanspruchnahme einer Leistung erhoben.

„Service statt Zwang“ vom 2. Juni

Gebühren werden für die konkrete Inanspruchnahme einer Leistung erhoben. Ein typisches Beispiel sind Wassergebühren. Der Benutzer zahlt gemäß Wasserverbrauch. Bei den Rundfunkgebühren sieht das etwas anders aus. Hier wird unterstellt, dass der Inhaber eines Empfangsgerätes die entsprechende Leistung nutzt. Natürlich gab es bei dieser juristischen Hilfskonstruktion „Nutzung“ viele Gerichtsstreitigkeiten. Deshalb haben die öffentlich-rechtlichen Juristen empfohlen, das System auf Beiträge umzustellen.

Beiträge werden für die Bereitstellung einer Leistung unabhängig von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben. Hier wird angenommen, dass der Gegenstand durch die Leistung eine Wertsteigerung erfährt. Ein typisches Beispiel sind Straßenausbaubeiträge. Durch den Ausbau einer Straße erfährt ein Baugrundstück eine Wertsteigerung. Der Eigentümer soll sich angemessen an den Ausbaukosten beteiligen. Bei den Rundfunkbeitragen, die ab 01. Januar 2013 erhoben werden, unterstellt man, dass die Wohnungen, die neben den Hunderten von Sendungen der Privatsender umspült werden, von den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehwellen eine Wertsteigerung erfahren, so dass der Inhaber der Wohnung einen Beitrag für die Bereitstellung bezahlen soll. Konsequenterweise will man die Gebühreneinzugszentrale, die sich durch ihren robusten Gebühreneinzug in der Bevölkerung nicht besonders beliebt gemacht hat, in „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ umbenennen. Klar ist, es gibt keinen Service, nur Beitragszwang.

In dem Artikel steht, dass jeder Haushalt den Beitrag bezahlen muss. Das ist ungenau. Im 15. Rundfunkänderungsvertrag ist festgelegt, dass für jede Wohnung Beiträge erhoben werden. Wohnung ist jede ortsfeste baulich abgeschlossene Raumeinheit, die zum Wohnen geeignet ist. Nicht als Wohnungen gelten Patientenzimmer in Krankenhäusern oder Hafträume in Justizvollzugsanstalten.

Inhaber von Räumen in Kleingärten, deren Räume größer als 24 Quadratmeter sind, oder Inhaber von Zweitwohnungen müssen ab Januar 2013 mit einer Zahlungsaufforderung vom Beitragsservice rechnen. Klagen und heftige Proteste gegen diesen 15. Rundfunkstaatsvertrag sind absehbar. Wer weiß, wie man Emotionen erregen kann, weiß auch, wie man allzu große Proteste vermeiden kann. Die Verantwortlichen der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten und die Regierungen aller Bundesländer haben sich deshalb ein besonders ausgeklügeltes System ausgedacht. Sie ließen vor Jahren von den Landesparlamenten einen Rundfunkstaatsvertrag verabschieden, in dem die Umstellung von Gebühren auf Beiträge beschlossen wurde und die Ermächtigung zur Ratifizierung des Rundfunkstaatsvertrags durch die jeweilige Landesregierung erteilt wurde. Ein Mitglied eines Landesparlamentes, dem Vorwürfe über die Ungereimtheiten dieses Vertrages gemacht werden, kann mit Recht sagen, dass er nichts mehr machen kann und an dieser Angelegenheit keine Schuld trägt. Dieses Vorgehen der Rundfunkanstalten und der Landesregierungen hat Methode und hat sich bewährt.

Vielleicht kommen „dank unseres Beitrages“ auch einmal Sendungen, die über Vorgänge innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besser aufklären, damit die Zeitungen die Aufklärung solcher Sachverhalte nicht allein übernehmen müssen.

Horst Wilms, Berlin-Rosenthal

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