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Griebnitzsee: Eigentum verpflichtet

Erst die Sperren, nun der Poker: Die Auktion, pardon, die Ausschreibung des Bundes für Ufergrundstücke am Griebnitzsee, die man der Enteignungspraxis des SED-Regimes für die Berliner Mauer und den Todesstreifen verdankt, läuft gut.

Villenanrainer bieten kräftig, um ihren Seeblick mit dem privaten Seezugang zu krönen. Notgedrungen bietet nun auch die Stadt Potsdam mit, um vielleicht auf ein paar hundert Metern noch einen Uferweg durchzusetzen. Schließlich hatte man lange alles falsch gemacht, kippten Gerichte den Bebauungsplan, wurde Willkür gegenüber privatem Besitz praktiziert. Aber das alles hat die Justiz korrigiert. Jetzt geht es um einen bundesweiten Präzedenzfall: Muss sich der Bund, der nach dem Sparsamkeitsprinzip selbstverständlich seine Immobilien nicht unter Wert verkaufen darf, verhalten wie ein Spekulant? Muss er Maximalerlöse erzielen? Ob meistbietend oder etwa mit Wegerechten veräußert wird, ist eine politische Entscheidung. Freier Zugang zu Seen, ob in Potsdam oder anderswo, dient dem Allgemeinwohl. Am konsequentesten durchgesetzt wird dies in Bayern. Was private Anrainer mit Zäunen negieren, sollte für den Bund selbstverständlich sein: Eigentum verpflichtet.

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