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Der Reichstag in Berlin.

© dpa

Große Koalition bringt Probleme mit sich: Die Opposition braucht mehr Rechte

Eine sehr große Koalition zieht vielfältige Probleme für die Glaubwürdigkeit des parlamentarischen Systems nach sich. So muss geklärt werden, wie künftig die vergleichsweise kleine Opposition ihre Rolle im Geiste der Verfassung spielen kann. Das bisherige Regelwerk reicht dazu nicht aus.

Der neue Bundestag, der heute zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommt, steht nicht nur vor dem Problem einer vielleicht übermächtigen Koalition. Er muss sich auch mit der Frage auseinandersetzen, wie eine vergleichsweise kleine Opposition so in ihr Recht eingesetzt werden kann, dass sie ihre Rolle im Geiste der Verfassung spielen kann – der Mehrheit auf die Finger schauen, möglichen Machtmissbrauch erkunden, anklagen und unter Anrufung der Gerichte abstellen.

Das bisherige Regelwerk reicht dazu nicht aus. Einer CDU/CSU/SPD-Koalition von 504 Abgeordneten stehen 64 der Linken und 63 der Grünen, zusammen also 127, gegenüber. Um einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen, bedarf es nach Artikel 44 des Grundgesetzes eines Viertels der Mitglieder des Hauses. Das sind 157. So viele Volksvertreter bräuchte man auch, um aus dem Verteidigungsausschuss einen Untersuchungsausschuss zu machen, wie ihn Artikel 45 a der Verfassung vorsieht. Durch ein solches Mandat wurden die Umstände der Bombardierung der von Taliban gekaperten Tanklastzüge und die Drohnenaffäre aufgeklärt.

Sollte die Mehrheit der Koalition eine Grundgesetzänderung auf den Weg bringen, um das Quorum zu senken? Wenn ja, was wohl unausweichlich ist, auf welche Größe? Ein Fünftel statt ein Viertel? Das sind 126 Abgeordnete, einer weniger, als jetzt die gesamte Opposition hat. Reicht das? Was bedeutet es für die Zukunft?

Wie wird das Rederecht der Opposition geregelt?

Parlamentarische Regelungen können durchaus Gegenstand persönlicher Absprachen sein. Zum Beispiel, wenn sich bei engen Mehrheitsverhältnissen Regierung und Opposition einigen, es nicht zu Zufallsmehrheiten bei Krankheit einzelner Abgeordneter kommen zu lassen. Der deutsche Bundestag arbeitet traditionell konsensual. Grundsätzlich aber dürfen die Rechte der Opposition nicht von Ermessens- oder Gefälligkeitsentscheidungen der Regierungsfraktionen abhängen. So könnten ja einzelne CDU-Abgeordnete grüne Anliegen mittragen, einzelne SPD-Parlamentarier Wünsche der Linken unterstützen. Zur Mauschelei darf das nicht werden, denn jede heute getroffene Regelung wird automatisch zum Präzedenzfall für künftige Bundestage – oder zum Gegenstand einer Klage in Karlsruhe.

Was heute den Grünen und der Linken zugestanden wird, darf künftig weder der demokratiefeindlichen NPD noch rechtsextremen Republikanern verweigert werden, sollten sie in Fraktionsstärke ins Parlament einziehen. Fraktionsstärke hat jede Partei automatisch, die die Fünfprozenthürde überspringt. Sollte dieses Limit, was gerade diskutiert wird, zugunsten einer Dreiprozentschranke gesenkt werden, würde damit gleichzeitig die Zahl der Abgeordneten reduziert, die zur Bildung einer Fraktion notwendig ist.

Zu fragen ist weiter, wie das Rederecht der Opposition geregelt wird. Großzügiger als heute, das ist klar. Wie steht es mit dem Recht, kleine Anfragen an die Regierung zu stellen? Wie ist es um die Freiräume der Minderheit in den Ausschüssen bestellt? Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine Mehrheit im Filibusterstil die Minderheit an der Aufklärung unangenehmer Sachverhalte hindern kann. Eine sehr große Koalition zieht, die nicht vollständige Liste der Beispiele zeigt es, vielfältige Probleme für die Glaubwürdigkeit des parlamentarischen Systems nach sich. Wer verhindern will, dass sich Opposition zunehmend außerhalb des Bundestages artikuliert, muss ihr innerhalb des Hauses genügend Rechte einräumen.

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