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Meinung: Grundgesetz statt geheim

Wenn er könnte, würde er die Erinnerung an das Grauen am liebsten abschütteln: Murat Kurnaz, der nach eigenen Aussagen in Afghanistan von deutschen Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) misshandelt wurde, hat jetzt angeblich einem der Männer ins Gesicht gesehen. Auf einem Foto, das ihm die Staatsanwaltschaft vorgelegt hat, zusammen mit den Bildern von 14 anderen KSK-Soldaten.

Wenn er könnte, würde er die Erinnerung an das Grauen am liebsten abschütteln: Murat Kurnaz, der nach eigenen Aussagen in Afghanistan von deutschen Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) misshandelt wurde, hat jetzt angeblich einem der Männer ins Gesicht gesehen. Auf einem Foto, das ihm die Staatsanwaltschaft vorgelegt hat, zusammen mit den Bildern von 14 anderen KSK-Soldaten. Kurnaz hat sie gesehen und hat damit Einblicke erhalten in etwas, was bisher als das Geheimste vom Geheimsten galt. Auch die Tatsache, dass deutsche Elitesoldaten in einem Gefangenenlager der Amerikaner in Afghanistan Wache schieben, sollte eigentlich nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Mit der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft der Strafverfolgung Vorrang vor der Geheimhaltung eines Staatsgeheimnisses eingeräumt und damit ein Zeichen gesetzt. Denn was – wie die Folterung oder Misshandlung von Mitmenschen – dem Einzelnen verboten ist, sollte dem Staat nicht unter dem Deckmantel der Geheimhaltung erlaubt sein. Dafür hat er sich im Grundgesetz verbürgt. S.K.

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