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Grundgesetz: Trübe Visionen

Was soll ein Politiker mit Visionen machen? Zum Arzt gehen, wie Helmut Schmidt empfiehlt? Oder ein Gesetz daraus machen, am besten ein Grundgesetz, wie die Union von Kanzlerin Angela Merkel und Minister Wolfgang Schäuble wollen? Warum weder Terror noch Piraterie ein neues Grundgesetz erzwingen.

W as soll ein Politiker mit Visionen nun machen? Zum Arzt gehen, wie Helmut Schmidt empfiehlt? Oder ein Gesetz daraus machen, am besten ein Grundgesetz, wie es die Union von Kanzlerin Angela Merkel und Minister Wolfgang Schäuble will?

Die Vision sieht so aus: Eines Tages hat Deutschland wieder eine echte Armee, eine schlagkräftige, mobile, gut gerüstete, national und global einsetzbare Truppe, wie sie einer wirtschaftlich starken, demokratisch gefestigten, international anerkannten und souveränen Mittelmacht zusteht: mehr Handlungsfreiheit, weniger Selbstbeschränkung. Mehr Streitkraft, weniger Bundeswehr. Was Konrad Adenauer mit der Wiederbewaffnung nur zaghaft beginnen konnte, hätten seine Berliner Erben vollendet. Nach Mauer, Bonn und Kosovo ein weiterer, wichtiger Abschied von der Nachkriegsrepublik. Man müsste sich nur über zwei Fragen einig sein. Die eine: Wie frei soll die Streitmacht im Ausland agieren können? Die andere: Soll sie auch Einsätze im Inland übernehmen? Dann könnten Bundestag und Bundesrat ihrer Aufgabe nachkommen und das Grundgesetz in diesem Punkt ändern.

Jetzt zu einem Thema, das fast nichts damit zu tun hat: den Piraten am Horn von Afrika. Sie bekämpft eine EU-Mission mit deutschen Kräften, die sich zwischen Paragrafen, Befehlen und Behördeneitelkeit ziemlich verrenken. In Kenia flüstern gerade Deutsche unbedarften Richtern ins Ohr, wie sie Piratenprozesse so hinkriegen, dass sie halbwegs rechtsstaatlich aussehen, während die Recken von GSG 9 und KSK erst vor dem Feind die Backen aufblasen, um sich dann gegenseitig anzuspucken; und in Berlin sitzen eine Merkel und ein Schäuble in ihren Glasgehäusen, feiern bald 60 Jahre Grundgesetz und meinen im Ernst, es sei ein guter Zeitpunkt, den Bürgern ihre Vision zu verkaufen.

Dies ist genau das, was mit dem Grundgesetz nicht geschehen soll – es in die Tagespolitik herabzuzerren, den politischen Feind damit vor sich herzutreiben, erste Wahlkampfgräben auszuheben oder eigene Säuernis wegen unerfüllter Visionen zu lüften. Die EU-Mission hat robuste UN-Resolutionen im Rücken, die den deutschen Fregatten, einschließlich KSK und GSG 9, einen stabilen grundgesetzlichen Begleitschutz geben. Wer meint, da klappt etwas nicht, muss entweder die Fähigkeiten der Männer, ihre Ausrüstung oder die Mission als Ganzes in Frage stellen. Aber nicht die Verfassung.

Sie trennt artig zwischen Polizei und Militär, zwischen innerer und äußerer Sicherheit, weil jemanden zu schützen und Ordnung zu garantieren etwas anderes ist als einen Feind zu bekriegen. Dass sich diese Grenzen durch Terror oder gar Piraterie auflösen, ist ein Gemeinplatz, der so verbreitet ist wie falsch. Innere und äußere Sicherheit bleiben getrennt, solange es Nationalstaaten gibt. Das Grundgesetz stellt sicher, dass im Inland der Schutz im Vordergrund steht. Im Ausland erlaubt es Schutz – und Kampf im Rahmen „kollektiver Sicherheit“. Nicht der Minister ist der Visionär. Es ist die Verfassung.

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