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Haftbefehl gegen Omar al Baschir: Was zu beweisen ist

Der internationale Haftbefehl trifft den sudanesischen Präsidenten Omar al Baschir nicht unverdient. Doch ob er den Opfern im westsudanesischen Darfur Gerechtigkeit bringen wird, darf bezweifelt werden.

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Luis Moreno-Ocampo, hat in seiner Anklageschrift eher lapidar die persönliche Verantwortung von Baschir für Morde, Vergewaltigungen und Vertreibungen in Darfur festgestellt. Er schrieb im Juli 2008, Baschir habe die „totale Kontrolle“ über alle Entscheidungen der Regierung. Außerdem sei er der Oberbefehlshaber der Armee. Ob das reicht, ihn zu verurteilen? Moreno-Ocampo sagt, er habe 30 starke Zeugen. Doch der Strafgerichtshof hat weder eine eigene Polizei noch ein Zeugenschutzprogramm. Dass diese Zeugen überleben, bis Baschir eines fernen Tages vor Gericht erscheinen muss, kann niemand garantieren. Außerdem wird Sudan den Präsidenten nicht ausliefern. Die Afrikanische Liga und die Afrikanische Union haben dem bedrängten Baschir Unterstützung, einige sogar Asyl zugesagt. Baschir hat trotz des Haftbefehls wenig zu befürchten. Ob internationales Recht solche Verbrechen wirklich ahnden kann, muss erst noch bewiesen werden. deh

Dagmer Dehmer

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