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Heimliche Vaterschaftstests: Milde Buße

Ein intimeres, aufschlussreicheres Detail als die Herkunft gibt es kaum. Dafür wäre das Strafrecht die richtige Adresse gewesen.

Während sich viele Väter eine enge Bindung an ihr Kind wünschen, gibt es doch auch etliche, die diese loszuwerden trachten – besonders wenn sie den Verdacht hegen, der Spross stamme nicht von ihnen ab. Für sie gibt es seit einigen Jahren heimliche Abstammungstests. Vor Gericht galt das nichts, aber immerhin: Es war der Einstieg in den Ausstieg aus der Vaterschaft. Bald gibt es ein Gesetz dagegen, bald ist endgültig Schluss mit heimlich. Ist es das? Nun, man hat sich auf ein typisches großkoalitionäres Produkt geeinigt. Die Gendaten der Betroffenen werden geschützt, wie die SPD es wollte, und wieder auch nicht, wie die Union es wollte. Milde Buße also, wenn überhaupt. Dabei wäre es gut, den Schutz hoch anzusiedeln. Ein intimeres, aufschlussreicheres Detail als die Herkunft gibt es kaum. Dafür wäre das Strafrecht die richtige Adresse gewesen. Wem wirklich daran liegt, sein Kind loszuwerden, der kann das mit Gerichtshilfe tun. Kein zweifelnder Vater wird sich abhalten lassen, heimlich Genproben ins Ausland zu schicken. Doch besser wäre, mal mit der Ehefrau zu sprechen – auf das Unterschieben von Kuckuckskindern steht zwei Jahre Haft.neu

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