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Meinung: Herausgabe von Stasi-Akten: Kein Sonderrecht - aber eine besondere Situation

Wie unabhängig ist Marianne Birthlers Behörde, wenn Otto Schily ihr Weisungen erteilen kann? Die Frage ist genauso nachrangig wie die, ob im Fall Kohl Sonderrechte gelten.

Wie unabhängig ist Marianne Birthlers Behörde, wenn Otto Schily ihr Weisungen erteilen kann? Die Frage ist genauso nachrangig wie die, ob im Fall Kohl Sonderrechte gelten. Die erste Frage beantwortet das Recht, denn das Gesetz sieht diese Möglichkeit vor. Die zweite hat die Geschichte beantwortet: Es gibt keine Sonderrechte, aber ein problematisches Ungleichgewicht, weil die DDR-Bürger der Stasi ausgeliefert waren, die Wessis nicht. Der Stasi, ihren Opfern und Tätern gilt das Stasi-Unterlagen-Gesetz. Nicht der CDU-Parteispenden-Affäre. Doch als ausgehorchter westdeutscher Politiker ist der Ex-Kanzler kein prominenter IM, der Persönlichkeitsschutz natürlich nicht geltend machen könnte. Er ist Opfer der Stasi. Jeder wüsste gern, was unsere Spitzenpolitiker insgeheim bereden. Aber bitte nicht von der Stasi. Das Kabinett sollte sich zurückhalten - es ist gut, wenn dieser Streit vor ein Gericht kommt.

tib

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