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Hygiene in Kliniken: Tödliche Behäbigkeit

Was ist so schlimm daran, dass ein paar Bundesländer für ihre Verordnungen zur Klinikhygiene länger brauchen als andere? Im März bereits, so steht es im Bundesgesetz, sollten sie vorliegen.

Was ist so schlimm daran, dass ein paar Bundesländer für ihre Verordnungen zur Klinikhygiene länger brauchen als andere? Im März bereits, so steht es im Bundesgesetz, sollten sie vorliegen. Berlin schafft es vielleicht bis zum Sommer. Das sei nicht dramatisch, lässt der Gesundheitssenator ausrichten, es gebe ja schon Vorgaben aus früheren Jahren. Nun ist Aktionismus selten hilfreich, aber die föderale Behäbigkeit bei diesem Thema erstaunt. Weil die Brisanz gefährlicher Keime lange unterschätzt wurde, ist die Zahl der Klinikinfektionen beängstigend in die Höhe geschnellt. Fünf Prozent aller Patienten stecken sich im Krankenhaus an, in jedem fünften Fall mit Erregern, gegen die auch Antibiotika nicht helfen. Eine tödliche Gefahr, insbesondere für Neugeborene, schwer kranke und alte Menschen. 40 000 sterben pro Jahr daran, die Dunkelziffer ist noch weit höher. Verantwortlich sind keineswegs nur die Ärzte. Auch Pfleger, Besucher und andere Patienten verbreiten die Keime, und an den Putzdiensten meinen viele Klinikbetreiber immer weiter sparen zu können. Hier müssten die Länder aktiv werden, mehr vorschreiben, informieren, kontrollieren. Stattdessen halten sie im Bundesrat gerade eine Gesetzesänderung auf, mit der die Meldefristen für gefährliche Infektionskrankheiten verkürzt werden sollen. Das alles ist sehr beunruhigend. raw

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